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Grillen ohne Nachbarschaftsärger

Das Ordnungsamt informiert

Zum Thema Grillen gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen, sondern nur Faustregeln, die auf Grund von Zivilgerichtsurteilen zu diesem Thema entwickelt wurden.
Die Gerichte erlauben das Grillen in zumutbarem Rahmen. Das heißt konkret:
An etwa 2 – 3 Tagen pro Woche etwa 3 Stunden lang ohne Party- Lärm. Eine richtige Grillparty sollte man nur gelegentlich veranstalten.
Das sind aber nur Faustregeln, die im Einzelfall durch Grundstücksgröße, den Abstand zum Nachbarn und die Windrichtung relativiert werden.
Also am besten nach Möglichkeit mit dem Nachbarn verständigen, Rücksicht nehmen und sich in die Situation des Nachbarn versetzen.
Und noch ein Tipp zum richtigen Grillen:
Grillen sie möglichst ohne Qualm, der vor allem dann entsteht, wenn Fett in die Kohle tropft. Das ist erwiesenermaßen auch sehr ungesund. Postieren Sie Ihren Grill so, dass unvermeidliche Grillgerüche nicht zum Nachbarn hinüberziehen.
Allen eingefleischten „Holzkohlengriller“ empfehlen wir das „Probegrillen“ mit der neuen Generation von Gas- und Elektrogrills, die heute fast so leistungsfähig wie Holzkohle-Röste und dabei noch umweltfreundlich sind.

Ihr Ordnungsamt
Erhard Heffner, 1. Beigeordneter

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