Haushaltssatzung der Gemeinde 2011 |
Haushaltssatzung der Gemeinde Limburgerhof für das Jahr 2011 vom 11.02.2011 Der Gemeinderat hat am 07.12.2010 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 07.04.2009 (GVBI. S. 162), folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf
17.068.590 Euro 18.759.640 Euro -1.691.050 Euro 16.196.250 Euro 15.570.390 Euro 625.860 Euro
0 Euro 0 Euro 0 Euro
1.101.800 Euro 1.779.900 Euro -678.100 Euro
632.240 Euro 580.000 Euro 52.240 Euro
17.930.290 Euro 17.930.290 Euro 0 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf § 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
0 Euro 632.240 Euro 632.240 Euro
613.000 Euro
504.000 Euro
4.000.000 Euro
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung" werden festgesetzt auf
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. Kredite zur Liquiditätssicherung auf 3. Verpflichtungsermächtigungen auf darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
0 Euro 300.000 Euro 0 Euro
0 Euro § 6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf - Grundsteuer B auf - Gewerbesteuer auf Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden wird festgesetzt - für den ersten Hund auf - für den zweiten und jeden weiteren Hund auf § 7 Gebühren und Beiträge * Die Sätze für Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden festgesetzt: - Schmutzwassergebühren pro m3 - Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser pro m2 - Einmaliger Beitrag für Schmutzwasser pro m2 - Einmaliger Beitrag für Oberflächenwasser pro m2 - Einmaliger Beitrag für Straßenentwässerung pro m2 - Grundstückskläranlagen und Abwassergruben Schlamm pro m3 - Grundstückskläranlagen und Abwassergruben Grubenabwasser pro m3
285 v.H. 338 v.H. 352 v.H.
48 Euro 72 Euro
2,05 Euro 0,58 Euro 3,64 Euro 11,62 Euro 13,31 Euro 18,87 Euro 2,05 Euro
* Die Angaben von § 7 haben deklaratorische Bedeutung, da über die v.g. Festsetzungen gesondert im Rahmen des Wirtschaftsplanes und der Entgeltfestsetzung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung beschlossen wurde. § 8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt und zum 31.12.2011 § 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
77.269.433 Euro 78.669.000 Euro 76.978.000 Euro
Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000 Euro überschritten sind. § 10 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Gemeindeverwaltung Limburgerhof, 11.02.2011 gez. Dr. Peter Kern Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: "Gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO sowie § 103 Abs. 2 GemO wird der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Limburgerhof festgesetzte Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 632.240 € genehmigt. Aufgrund des § 95 Abs. 4 Nr. 1 GemO sowie § 102 GemO wird die Genehmigung für einen Teilbetrag von 504.000 € der für 2012 in § 3 der Haushaltssatzung insgesamt in Höhe von 613.000 € festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Die Genehmigung erstreckt sich auf den voraussichtlich aus Investitionskrediten zu finanzierenden Anteil. Nachdem für die im Folgejahr 2013 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € keine Investitionskreditaufnahme geplant ist, besteht auch keine Genehmigungspflicht." Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 21.02.2011 bis Dienstag, 01.03.2011 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, Zimmer 32 öffentlich aus. Limburgerhof, den 11.02.2011 gez. Dr. Peter Kern Bürgermeister
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