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Hundemarken dauerhaft gültig

Die Gemeindeverwaltung verschickt in diesen Tagen die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2003. Den Bescheiden ist eine neue, blaue Hundesteuermarke beigefügt. Im Gegensatz zu bisher ist die Gültigkeit dieser Marken nicht mehr zeitlich begrenzt. Aus Kostengründen werden in den Folgejahren deshalb künftig keine neuen Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die Gültigkeit der jetzt ausgegebenen Hundesteuermarken erlischt mit der Abmeldung des Hundes.

Die Hundesteuermarke dient als Nachweis, dass der Hund angemeldet ist. Sie ist am Halsband des Hundes anzubringen. Außerdem kann die Marke hilfreich sein, wenn ein Hund einmal ausreißt oder verloren geht und wieder gefunden wird. Anhand der aufgedruckten Nummer lässt sich der Hundehalter feststellen.
Der Verlust der Hundesteuermarke ist der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Die Weitergabe der Hundesteuermarke bei Veräußerung oder Abgabe des Hundes ist unzulässig.

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