Polizeiliche An-, Ab- und Ummeldung
Beschreibung:
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. Abmelden müssen Sie sich, wenn Sie Ihren bisherigen Hauptwohnsitz aufheben und ins Ausland ziehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort von dort. Nebenwohnsitze müssen immer abgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument. In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung auch schriftlich erfolgen.
Folgende Punkte sind zu beachten: · Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus · Eine verspätete Abmeldung bzw. ein verspäteter Wohnungsstatuswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle durchführen. Zuständige Behörde: · Gemeindeverwaltung · Verbandsgemeindeverwaltung · Stadtverwaltung
Zum Anmelden benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie müssen sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.
Hierfür benötigen Sie · Ausweisdokumente für alle Personen, die Sie anmelden möchten (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde - entfällt bei Zuzug aus Rheinland-Pfalz -). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen. · Bei einem Zuzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung automatisch mit der Anmeldung. · Bei Mietwohnungen die Vorlage des Mietvertrages bzw. die Unterschrift des Vermieters auf der Anmeldung. · Bei Eigentum die Vorlage Ihres Kaufvertrages. Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle durchführen.
Ummeldung
Eine Ummeldung ist dann erforderlich, wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen.
Hierfür benötigen Sie · den Personalausweis oder Reisepass. · Bei Mietwohnungen die Vorlage des Mietvertrages bzw. die Unterschrift des Vermieters auf der Ummeldung. · Bei Eigentum die Vorlage des Kaufvertrages. Folgende Punkte sind zu beachten:
Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt durchführen.
Abmeldung
Abmelden müssen Sie sich, wenn Sie Ihren bisherigen Hauptwohnsitz aufheben und ins Ausland ziehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschands erfolgt die Abmeldung automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort von dort. Nebenwohnsitze müssen immer abgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument. In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung auch schriftlich erfolgen.
Hierfür benötigen Sie · den Personalausweis oder Reisepass · Auszugsbestätigung des Vermieters
Weitere Informationen erteilt Ihnen das Bürgerbüro im Rathaus, Tel. 06236/691-160 bis 163, E-Mail: buergerbuero@limburgerhof.de
|
|