Kinderausweis
Beantragung eines Kinderausweises für Kinder unter 16. Jahren besteht keine gesetzliche Ausweispflicht. Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie jedoch einen Kinderausweis oder Reisepass. Die Kinderausweise werden von der Meldebehörde (nicht von der Bundesdruckerei) selbst ausgestellt.Hinweis: In den nachstehend aufgeführten Ländern wird der Kinderausweis nicht anerkannt. Diese Länder verlangen einen Reisepass: Afghanistan, Äquatorialguinea, Antigua und Barbuda, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Dschibuti, Ecuador, Elfenbeinküste, Irak, Kambodscha, Katar, Kiribati, Marshall-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Oman, Samoa, Saudi-Arabien, Seychellen, Somalia, Surinam, Thailand, Tonga, Uganda. In vielen anderen Ländern wird der Kinderausweis nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Nähere Auskunft erhalten Sie beim zuständigen Meldeamt
Wer kann Kinderausweise beantragen
- Sorgeberechtigte (Eltern) - Pflegeeltern mit Aufenthaltsbestimmungsrecht - Vormund Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragstellung zwingend notwendig. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich.
Für die Neuausstellung eines Kinderausweis es benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kinderausweis - Original-Geburtsurkunde des Kindes - Eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vorher nach Bedarf)
Sie sind geschieden? Sie benötigen folgende Unterlagen:
- eigenes Ausweisdokument - Original-Geburtsurkunde des Kindes - Original-Scheidungsurteil / Original-Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vor dem 10. Lebensjahr nach Bedarf)
Sie sind allein erziehend?
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- eigenes Ausweisdokument - Original-Geburtsurkunde des Kindes - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vor dem 10. Lebensjahr nach Bedarf)
Sie sind verwitwet? Sie benötigen folgende Unterlagen:
- eigenes Ausweisdokument - Original-Geburtsurkunde des Kindes - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vor dem 10. Lebensjahr nach Bedarf)
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und sind nicht miteinander verheiratet?
Sie benötigen folgende Unterlagen: - eigenes Ausweisdokument - Original-Geburtsurkunde des Kindes; der Vater muss in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen sein - Bestätigung über Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar - Einverständniserklärung und Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils - Zwei aktuell Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vorher nach Bedarf)
Verlängerung des Kinderausweises
Kinderausweise ohne Lichtbilder können verlängert werden. Für die Verlängerung sind ab dem 10. Lebensjahr zwei Lichtbilder nötig. Wurde der Kinderausweis bereits mit Lichtbild ausgestellt, ist eine Verlängerung nicht möglich. Sie brauchen einen neuen Kinderausweis. Achtung: Mit einem Kinderausweis, der noch nicht länger als ein Jahr ungültig ist, können sie noch in die EG-Staaten reisen.
Für die Verlängerung benötigen sie folgende Unterlagen:
- Kinderausweis Eigenes Ausweisdokument - Eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vorher nach Bedarf)
Sie sind geschieden? Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kinderausweis - eigenes Ausweisdokument - Original-Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vor dem 10. Lebensjahr nach Bedarf)
Sie sind getrennt lebend? Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kinderausweis - Eigenes Ausweisdokument - Eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils - Ggf. Original-Bestätigung über vorläufiges alleiniges Sorgerecht - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vorher nach Bedarf)
Sie sind allein erziehend? Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kinderausweis - eigenes Ausweisdokument - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vor dem 10. Lebensjahr nach Bedarf)
Sie sind verwitwet? Dann benötigen Sie folgende Unterlagen: - Kinderausweis - eigenes Ausweisdokument - Original-Geburtsurkunde des Kindes - Original-Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vor dem 10. Lebensjahr nach Bedarf)
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und sind nicht miteinander verheiratet? Dann benötigen sie folgende Unterlagen:
- Kinderausweis - eigenes Ausweisdokument - Bestätigung über Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar - Einverständniserklärung und Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vorher nach Bedarf)
Sie wollen ein Lichtbild in den bereits ausgestellten Kinderausweis haben? Folgende Unterlagen benötigen Sie dazu:
- Kinderausweis - Zwei aktuelle Lichtbilder ab dem 10. Lebensjahr (vor dem 10. Lebensjahr nach Bedarf) - Unterschrift eines Elternteils. Das Ergänzen eines bestehenden Kinderausweises mit einem Passbild ist gebührenfrei.
Weitere Informationen erteilt Ihnen das Bürgerbüro im Rathaus, Tel. 06236/691-160 bis 163, E-Mail: buergerbuero@limburgerhof.de
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