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Wehrerfassung

Wehrerfassung

Zuständige Behörde
- Kreiswehrersatzamt
- Gemeindeverwaltung

Im Alter von ca. 17 Jahren wird Ihnen Ihr Einwohnermeldeamt mitteilen, dass es Ihre persönlichen Daten den Wehrersatzbehörden zur Verfügung stellt. Sie erhalten einen Berichtigungsbogen, in dem Sie die übermittelten Daten überprüfen können. Die Erfassung dient dem Zweck, den Personenkreis festzustellen, der der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt.

Nach Art. 12 a Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz sind alle Männer, die Deutsche und mindestens 18 Jahre alt sind, soweit sie ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, wehrpflichtig. Für Deutsche, die im Ausland wohnen, gelten besondere Regelungen.

Männer, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppel-/Mehrstaatler), unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der Wehrpflicht.

Einige Zeit später bekommen Sie vom Rechenzentrum der Bundeswehr einen Fragebogen zur Musterungsvorbereitung, in dem Sie unter anderem gebeten werden, Ihrem Kreiswehrersatzamt alle für die Musterung erforderlichen Angaben mitzuteilen.

Besonders wichtig für Ihr Kreiswehrersatzamt sind folgende Angaben:

- Sie sind umgezogen
- Sie sind arbeitslos
- Sie sind schwerbehindert
- Sie sind bereits im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet
- Sie möchten befreit werden, weil zwei Ihrer Brüder den vollen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst oder Geschwister als Soldat auf Zeit bis zu 2 Jahren Dienst geleistet haben
- Sie sind Spätaussiedler und innerhalb der letzten zwei Jahre in die Bundesrepublik zugezogen
- Sie haben von der Bundeswehr bereits eine Personenkennziffer erhalten
- Sie befinden sich noch in Ihrer Schul- oder Berufsausbildung, oder haben sie bereits abgeschlossen
- Sie besitzen eine weitere Staatsangehörigkeit.

Mit Hilfe der von Ihnen gemachten Angaben wird Ihr Musterungstermin bestimmt.

Die Musterung findet regelmäßig im letzten Jahr Ihrer Berufs- oder Schulausbildung statt, damit Sie möglichst zeitnah im Anschluss an diesen Termin einberufen werden können.
Zur Durchführung Ihrer Musterung erhalten Sie eine schriftliche Ladung.

Weitere Informationen erteilt Ihnen das Bürgerbüro im Rathaus, Tel. 06236/691-160 bis 163, E-Mail: buergerbuero@limburgerhof.de

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