Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises ein flächendeckendes Netz von 15 Wertstoffhöfen. Die Konzeption der Wertstoffhöfe (WSH) beruht auf der Zielsetzung, eine wohnortnahe Anlieferung von bestimmten verwertbaren Abfällen zu ermöglichen, die in fast jedem Privathaushalt in begrenztem Umfang anfallen können.
Kleinmengenregelung An den Wertstoffhöfen werden nur Wertstoffe aus Privathaushalten des Rhein-Pfalz-Kreises in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen. Diese Mengenbegrenzung im Sinne der Gleichbehandlung ist wichtig, da die Kosten für den Betrieb der Wertstoffhöfe über die Jahresgrundgebühren auf alle Privathaushalte verteilt werden. Größere als die im Folgenden angegebenen Wertstoffmengen sowie andersartige Wertstoffe können auf den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden und müssen im Sinne des ‚Verursacherprinzips’ kostenpflichtig über private Unternehmen entsorgt werden.
Nutzen nach Regeln Das Betreten und die Nutzung der Wertstoffhöfe ist nur während der regulären Öffnungszeiten gestattet. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Abfälle aus gewerblicher Herkunft werden grundsätzlich nicht angenommen. Zudem werden auf allen Wertstoffhöfen keine Kühlgeräte und kein Altholz angenommen. Das Abstellen von Abfällen aller Art im Umfeld der Wertstoffhöfe ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.
Nicht alles hat Wert Damit die auf den Wertstoffhöfen erfassten Wertstoffe auch wirklich verwertet werden können, dürfen sie keine Störstoffe enthalten. Bitte beachten Sie daher folgende Auflistung oder fragen Sie im Zweifelsfalle das Aufsichtspersonal.
Anlieferbare Wertstoffe:
Verwertbarer mineralischer Bauschutt · Menge: Kofferraummengen bis max. 300 Liter pro Woche (WSH Schifferstadt: 500 kg/Woche) · Beispiele: Beton, Ziegel, Backsteine, Natursteine, Sanitärkeramik, Porzellan und Steingut · Keine Annahme: Glas, Holz, Kunststoffe, Papier(säcke), pulverförmige (z.B. Zement/Gips), Straßenaufbruch (Asphalt), Gipsstein, Rigips, Asbestbaustoffe (Eternit), Erdaushub, Dämmstoffe
Grünschnitt · Menge: max. 1cbm pro Woche · Beispiele: Hecken- und Baumschnitt, Laub, Rasenschnitt, Zimmer- und Balkonpflanzen, Weihnachtsbäume · Keine Annahme: Bauholz, Baumwurzeln, Stämme und Äste größer 10cm Dicke, Tierstreu, Küchenabfälle
Elektronikschrott · Beispiele: Radio, Fernseher, Videorecorder, PC, Monitore, Staubsauger, diverse Kleinelektronik · Keine Annahme: Kühlgeräte, Sonnenbänke, Spielautomaten
Metallschrott · Beispiele: Metallmöbel, Wäscheständer, Werkzeug, Töpfe, Herde und Öfen, Fahrräder · Keine Annahme: öl- oder chemikalienverschmutzte Behältnisse, Flachglas, Fenster
Altöl /Ölverschmutzte Betriebsmittel (Achtung: Annahme nur in Bobenheim-Roxheim, Lambsheim, Römerberg, Schifferstadt, Waldsee) · Menge: max. 10 Liter pro Woche · Beispiele: Kfz-Altöle, Ölfilter, Ölkanister · Keine Annahme: Tanks
Die Lage und die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes ihrer Gemeinde finden Sie in ihrem Abfallkalender oder im Internet unter www.ebalu.de. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Kreishaus Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen 0621 / 5909 Tel.-555 / Fax.-623
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