30. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz


Das Land Rheinland-Pfalz hat wie angekündigt die Corona- Regeln aktualisiert und die 30. CoBeLVO veröffentlicht, die seit 31.01.2022 in Kraft ist. Wesentliche Änderungen ergeben sich laut Veröffentlichung des Landes unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ in folgenden Bereichen:

·         Pflicht zur Kontakterfassung entfällt in vielen Bereichen

Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2G+-Regelungen wird mit der neuen Verordnung grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung verzichtet. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger z.B. aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht. Die Kontaktnachverfolgung wird daher priorisiert in den Bereichen stattfinden, in denen Kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Die Pflicht zur Kontakterfassung gilt somit nur noch für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen. Allen Personen, die an Ansammlungen oder Zusammenkünften teilnehmen, wird jedoch die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung dringend empfohlen.

·         Testung an Schulen

Die anlasslose Testung in Schulen erfolgt nun dreimal, statt bisher zweimal, wöchentlich.

·         Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen entfällt das Kriterium der Überregionalität. Sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungsorten mit fester Bestuhlung) bzw. 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden.

Absonderungsverordnung 

Darüber hinaus hat das Land die Absonderungsverordnung neu gefasst und am 28.01.2022 veröffentlicht. Die Regelungen gelten bereits ab 29.01.2022. Eine Übersicht über die Regelungen finden Sie aktualisiert unter https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/

Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

In die Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes

·         positiv getestete Personen,

·         Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,

·         enge Kontaktpersonen,

·         Covid 19-Krankheitsverdächtige und

·         Personen, die aus Risikogebieten einreisen