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Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 26.10.2020
Gemäß dem Corona Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz rechtfertigt der aktuelle 7-Tages-Indizientwert die erhöhten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Eine mit den Städten Speyer und Frankenthal abgestimmte Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis am 26.10.2020 dementsprechend erlassen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 20. November 2020.
Die Allgemeinverfügung „verschärft“ in einzelnen Bereichen die Regelungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sofern in der Allgemeinverfügung keine beschränkenden Regelungen getroffen werden, gelten die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die entsprechenden Hygienekonzepte unmittelbar fort. Dies betrifft insbesondere auch die ab heute (26.10.2020) geltende Begrenzung der Teilnehmerzahl für private Veranstaltungen auf 25 Personen (vgl. § 2 Abs. 7 der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung in der aktuellen Fassung).
Anmerkung: Die von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlassene infektionsschutzrechtliche „Allgemeinverfügung zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund der steigenden SARS-CoV-2-Infektionen vom 26.10.2020“ wird mit Wirkung vom 02.11.2020, 0.00 Uhr aufgehoben.