Informationen zur Corona-Schutzimpfung


Wie erhalten Sie einen Termin im Impfzentrum?

Die Terminvergabe erfolgt zentral über die Hotline des Landes Rheinland-Pfalz unter 0800-5758100 oder über die Webseite impftermin.rlp.de

Bei Problemen mit der Terminvergabe oder den Fahrmöglichkeiten bietet die Gemeindeverwaltung in erster Linie älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Hilfe an unter der Rufnummer 06236 691160

Adresse des Impfzentrums?

Neustückweg 3, Schifferstadt

ÖPNV Haltestelle: S-Bahnhof Schifferstadt Süd

Wer wird geimpft?

Geimpft werden nur Personen, die eine Impfterminbestätigung besitzen und symptomfrei sind.

Gemäß der Coronavirus-Impfverordnung wird zunächst die folgende priorisierte Gruppe geimpft:

  • Über 80-jährige,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko (Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienst, Personal in Impfzentren, etc.)
  • Medizinisches Personal, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen.

    Eine Impfung ist aktuell nur möglich, wenn bei Ihnen keine sog. Kontraindikationen vorliegen. Kontraindikationen sind Kriterien oder Umstände, die eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme verbieten.

Bei der Impfung gegen das Coronavirus können Sie bei folgenden Kontraindikationen aktuell nicht geimpft werden:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre
  • Sie sind schwanger
  • Sie haben eine schwere immunsupprimierende (chronische) Krankheit
  • Sie haben in den letzten 2 Wochen eine andere Impfung erhalten
  • Sie haben innerhalb der letzten 6 Monate eine Chemotherapie erhalten
  • Es wurde bei Ihnen in den letzten 12 Monaten eine Organtransplantation durchgeführt

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Impfterminbestätigung mit QR Code
  • Berechtigungsnachweis der "priorisierten Gruppe"
  • zur Zweitimpfung die Nebenwirkungskarte
  • evtl. vorhandener Medikamentenplan und evtl. vorhandene Diagnoseliste des Hausarztes

Darf eine Begleitperson mitgebracht werden? 

Eine Begleitperson ist zulässig. Sie begleitet den Impfberechtigten durch den Impfprozess. Eine Unterstützung mobilitätseingeschränkter Personen kann durch das Impfzentrum nicht gewährleistet werden.