- Aktuelle Informationen
- Nachrichten
- Veranstaltungen
- Amtsblatt
- Bekanntmachungen und Ausschreibungen
- 90 Jahre Limburgerhof
- Coronavirus (COVID-19)
- In und um Limburgerhof
- MeinOrt-App: informativ-schnell-kostenlos
- Hilfe für die Ukraine
- Flagge zeigen gegen Krieg in Europa
- Mahnwache für die Ukraine und den Frieden
- Der Ukraine helfen
- Dank für enorme Hilfsbereitschaft der Kreisbevölkerung
- Sprachlernangebot für ukrainische Flüchtlinge
- Hilfeangebote für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt
- Informationen zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge
- Ukrainesammlung ein großer Erfolg
- kostenfreien Einführungskurs Gewaltprävention
- Rathaus & Politik
- Gemeinsam leben
- Freizeit & Kultur
- Service
Was tun bei positivem Coronatest?
Sie müssen sich unverzüglich nach Kenntnis des positiven Testergebnisses in Absonderung begeben!
Dies gilt auch für genesene, geimpfte und geboosterte Personen!
Die Absonderung endet 5 Tage nach Vornahme eines positiven PCR- oder POC-Tests, sofern in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung Symptomfreiheit bestanden hat.
Spätestens nach Ablauf von 10 Tagen endet die Absonderung automatisch.
Der Tag der Testung wird bei der Berechnung der Absonderungsdauer als Tag 1 berücksichtigt.
Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen unverzüglich über Ihr positives Testergebnis!
Was tun, wenn Sie Haushaltsangehörige/r oder enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls sind?
Hausstandsangehörige und Kontaktpersonen sind nicht absonderungspflichtig!
Folgendes wird für Kontaktpersonen weiterhin empfohlen:
- Kontakte, sofern möglich, reduzieren
- Tragen von FFP2-Masken oder Masken von vergleichbaren Standard, insbesondere in Innenräumen
- Tägliche Selbsttestung über einen Zeitraum von 5 Tagen
Hinweise:
- Für Kitas und Schulen gibt es keine Sonderregelungen mehr.
- Absonderungsbescheinigungen werden nicht mehr automatisch durch das Gesundheitsamt zugestellt. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, eine offizielle Bescheinigung über die tatsächliche Dauer der Absonderung zu beantragen. Das Formular finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises.
Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin bzw. außerhalb der Sprechstundenzeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Für medizinische Notfälle wenden Sie sich bitte an den Notruf unter der 112.