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Schnelltestzentrum
Kommunales Schnelltestzentrum
KOMMUNALES SCHNELLTESTZENTRUM SCHLIESST VORÜBERGEHEND
Ab dem 01.07.2022 wird das Kommunale Schnelltestzentrum im Rathaus vorübergehend den Testbetrieb einstellen. Hintergründe sind die saisonbedingt rückläufige Nachfrage und die mediale Berichterstattung über die geplante Einführung kostenpflichtiger Schnelltests für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Sofern es die Infektionslage erfordert, kann das Testzentrum jederzeit reaktiviert werden.
In Limburgerhof gibt es zahlreiche weitere Testmöglichkeiten. Sie können die Teststellen im Teststellenverzeichnis auf der Webseite https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ bzw. https://corona.rlp.de/de/testen/ finden.
Im Kommunalen Schnelltestzentrum haben seit März 2021 über 80 freiwillige Helferinnen und Helfer fast 8000 Tests vorgenommen.
Um mögliche Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Limburgerhof die Möglichkeit, sich nach vorheriger Anmeldung kostenlos einem Schnelltest zu unterziehen.
Das Schnelltestzentrum befindet sich im Kultursaal der Gemeinde Limburgerhof und ist über den Rathaus-Eingang zu erreichen.
Die Öffnungszeitren
Montag 17 bis 18 Uhr
Mittwoch 17 bis 18 Uhr
Das Schnelltestzentrum wird von der Gemeindeverwaltung betrieben. Rund 50 freiwillige Helferinnen und Helfer unterstützen dabei. Darunter viele Personen mit einem medizinischen Beruf (Ärztinnen und Ärzte, Medizinisch-technische Fachkräfte), das Deutsche Rote Kreuz Limburgerhof und die Feuerwehr Limburgerhof.
Termin vereinbaren
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die nachfolgende Homepage. Alle notwendigen Informationen finden Sie dort und erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigungsmail mit weiteren Hinweisen.
Falls eine digitale Terminvereinbarung nicht möglich ist, besteht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, den Termin telefonisch zu vereinbaren:
Telefon: 06236/691-181
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Wichtig: Termin gegebenenfalls auch wieder stornieren!
Wenn Sie Ihren Termin nicht brauchen, bitte stornieren Sie Ihn wieder. Dafür gibt es in der von Ihnen erhaltenen Bestätigungs-Mail schon einen eigenen Link "Termin stornieren." Die Testkapazitäten lassen sich so besser planen und ausnutzen, was allen Interessierten zugute kommt.
Alle Termine vergeben oder der passende Termin nicht dabei?
Hier finden Sie Links zu anderen Testzentren im Rhein-Pfalz-Kreis:
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie wird nicht aktualisiert oder regelmäßig überprüft.
Positives Selbsttestergebnis?
Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler sowie Erzieherinnen/Erzieher und Kinder in den Kindertagesstätten
Nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz müssen positive Ergebnisse bei den Selbsttests in den Schulen und Kindertagesstätten durch einen PoC-Antigentest (Schnelltest) überprüft werden. Diese Testung muss in einem vom Land beauftragten Schnelltestzentrum durchgeführt werden.
Für den Fall, dass Sie bei einem Selbsttest ein positives Ergebnis erhalten haben, wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an das kommunale Schnelltestzentrum.
Telefon: 06236/691-181 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr)
oder
Ausnahmen von der Kostenpflicht
Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigentests:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
- bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Ablauf der Testung
Der Zugang zum Schnelltestzentrum erfolgt über den Haupteingang des Rathauses. Melden Sie sich bitte an der Infotheke an. Eine Termin-Vereinbarung ist notwendig.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit und füllen Sie die Selbstauskunft aus. Die Selbstauskunft wird Ihnen nach der Terminanmeldung automatisch per Mail übermittelt. Wenn Sie nach der Terminanmeldung keine automatische Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.
Bitte tragen Sie während des gesamten Besuches im Schnelltestzentrum eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Ablauf:
- Anmeldung an der Infotheke im Rathausfoyer.
- Der Abstrich wird im Kultursaal durchgeführt. Der Abstrich erfolgt mit einem sterilen Abstrichtupfer in beiden Nasenlöchern (2-4 cm).
- Nach dem Abstrich verlassen Sie den Kultursaal durch den ausgewiesenen Ausgang oder warten im zugewiesenen Wartebereich.
- Sie erhalten nach ca. 20 bis 30 Minuten eine Mail mit dem Testergebnis und einem Zertifikat. Je nach Ergebnis sind die weiteren Abläufe beschrieben.
- Falls Sie eine Bescheinigung über das Ergebnis für den Besuch von Einrichtungen benötigen, für die nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung eine solche Bescheinigung verbindlich vorgeschrieben ist, müssen Sie im Wartebereich auf das Testergebnis und die Bescheinigung warten. Aufgrund der Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz kann dieses Formular nur händig ausgestellt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die keine technischen Möglichkeiten zum Abruf des Testergebnisses per Mail haben, müssen ca. 20 Minuten in einer Wartezone verweilen. Das Zertifikat wird dann vor Ort ausgegeben.
Sie haben nach ca. 30 Minuten keine Mail erhalten oder können das Zertifikat nicht abrufen?
In diesen Fällen wenden Sie sich per Mail an testzentrum@limburgerhof.de oder rufen Sie uns an (06236/691-181, bis 22 Uhr erreichbar).
Generell gilt, dass wir im Falle einer positiven Testung unverzüglich mit Ihnen in Kontakt treten.
Wichtige Hinweise
Für den Fall, dass eine Person mittels Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet wird, hat sich diese Person unverzüglich nach Mitteilung des positiven Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Es gelten die Vorschriften der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion.
Bürgerinnen und Bürger mit Symptomen, die auf eine SARS-COV2 Infektion hinweisen (wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust und Gliederschmerzen) können nicht im Schnelltestzentrum getestet werden und wenden sich direkt an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.
Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests stellt eine Momentaufnahme der möglichen Virenlast dar und bietet keine 100prozentige Sicherheit, dass die getestete Person nicht mit SARS-COV2 infiziert ist. Die Reduktion von Kontakten sowie die Einhaltung der AHA+L+A-Regeln haben stets oberste Priorität!