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Neue Komponente im Katastrophenschutz
Am 23.5. unterzeichneten der Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises, Clemens Körner, und der Vorsitzende der DLRG Neuhofen, Stefan Bentz, die Vereinbarung zur Mitwirkung in der Wasserrettung, die ab 01. Juni 2023 in Kraft tritt. Dadurch wird die laut Landrat Clemens Körner „bereits seit Jahren bewährte Zusammenarbeit“ mit der DLRG Neuhofen vertraglich geregelt und den Anforderungen des Landes Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (§1 LBKG) nachgekommen.
Noch im Jahr 2021 traf man im Rhein-Pfalz-Kreis nach der Katastrophe im Ahrtal und an der Kyll gemeinsam mit der DLRG aus Neuhofen die Entscheidung zum Aufbau einer Schnelleinsatzgruppe Wasserrettung (SEG-W). In der folgenden Zeit wurden die Rahmenbedingungen, Einsatzmöglichkeiten und die erforderlichen Strukturen dieser neuen Komponente im Katastrophenschutz definiert.
Durch die Vereinbarung ist der Rhein-Pfalz-Kreis im Bereich Wasserrettung mit einer
eigenen offizielle Schnelleinsatzgruppe versorgt und kann diese im Bedarfsfall heranziehen. Im Gegenzug werden die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen der Helfer sowie notwendigen Investitionsmaßnahmen vom Kreishaushalt abgedeckt.