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Der Burgunder Platz ist den Fußgängern vorbehalten!
Die Nutzung des Burgunder Platzes und der Geschäftspassage ist allein Fußgängern vorbehalten. Diese gesetzliche Vorgabe ist durch entsprechende Verkehrszeichen und Zusatzschilder an allen Zugängen des Areals deutlich markiert. Darauf macht das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung nachdrücklich aufmerksam, nachdem zunehmend vor allem Radfahrer die Verbotsschilder missachten.
Das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ legt eindeutig und rechtlich abgesichert fest: Anderer als Fußgängerverkehr darf diesen Bereich nicht nutzen.
Der Seniorenbeirat Limburgerhof sorgt sich vor allem um mobil eingeschränkte Menschen mit Rollatoren, die sich stark verunsichert fühlen, wenn sie auf Radfahrer treffen, die teilweise mit hoher Geschwindigkeit quer über den Platz und mitunter unmittelbar an den Geschäften in der Passage zur Mainstraße vorbei radeln. Auch artistisches Schlangenlinien-Fahren um die Besucher des Wochenmarktes herum wurde schon mehrfach beobachtet. Gefahrenpotential ergibt sich auch immer wieder, wenn Kinder auf dem Platz spielen.
Städtebaulich ist der Burgunder Platz ohnehin als Begegnungsstätte für Fußgänger konzipiert. Daran ändert auch die nachträglich angelegte Rampe nichts, die das Begehen mit Rollatoren und Kinderwagen erleichtern soll.
Das Ordnungsamt bittet also nochmals eindringlich um das Einhalten des Radfahr-Verbotes.