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Informationen Gas-Grundversorger Thüga
Verlängerte Thüga-Öffnungszeiten
Ab Januar ist das Kundenzentrum der Thüga Energie - in vielen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz gesetzlich bestimmter Gas-Grundversorger - in der Bahnhofstr. 104 in Schifferstadt dienstags bis 18 Uhr geöffnet. Kunden können alle ihre Anliegen rund um die Gas- und Stromversorgung, wie z. B. Anmeldungen oder Umzüge, zu verlängerten Öffnungszeiten erledigen und die persönliche Beratung für ihre Fragen nutzen.
Die neuen Öffnungszeiten sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Nach vorheriger Absprache sind auch Beratungen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Viele Anliegen können Kundinnen und Kunden auch direkt online im Kundenportal unter www.thuega-energie.de im Bereich „Service“ erledigen.
Anpassung Gas-Abschläge erst 2023
Presseinformation der Thüga Energie GmbH als gesetzlich bestimmter Gas-Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG.
Die Bundesregierung will die steigenden Energiekosten in Deutschland mit einer Energiepreisbremse abfedern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs soll ein niedrigerer Gaspreis gelten. Die Maßnahmen sollen ab 1. März 2023 kommen und rückwirkend ab 1. Januar 2023 bis voraussichtlich Frühjahr 2024 gelten. Der Bundesrat will dies am 16. Dezember 2022 beschließen.
Gaskundinnen und -kunden der Thüga Energie müssen nicht aktiv werden, um von den Entlastungen zu profitieren. Sobald die Energiepreisbremse ausgestaltet und rechtlich geklärt ist, wird die Thüga Energie diese umgehend umsetzen und die Entlastungen an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.
Die Energiepreisbremse hat zur Folge, dass die angekündigte Abschlagsanpassung verschoben wird. Kundinnen und Kunden der Thüga Energie erhalten bis spätestens Mitte Februar 2023 eine neue Abschlagsmitteilung. Bis dahin gelten die derzeitigen Abschläge weiter.