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Bereitstellen von Wertstoffsäcken und Restmülltonnen zur Abholung
Seit geraumer Zeit ist der Abfuhrtag für die Wertstoffsäcke und die Restmülltonnen in Limburgerhof auf Montag festgelegt.
Allerdings müssen die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde regelmäßig feststellen, dass Anwohner bereits freitags, einzelne auch schon donnerstags, ihre Wertstoffsäcke und Restmülltonnen auf den öffentlichen Verkehrsflächen zur Abholung bereitstellen.
Das Vorgehen findet zunehmend Nachahmer und zeigt verschiedene negative Auswirkungen:
- Die Flächen der Gehwege werden eingeengt, es entstehen „Stolperfallen“ für Fußgänger; je nach Witterung (Wind) auch Hindernisse für Rad- und Autofahrer.
- Das gepflegte Ortsbild wird beeinträchtigt, bei Sturm kommt es sogar zu stärkerer Verschmutzung.
- Je nach Entleerungs- und Säuberungszustand der Wertstoffverpackungen können durch Lebensmittelreste Ratten angelockt werden.
- Je länger vor allem die Wertstoffsäcke im Freien stehen, desto größer ist die Gefahr von Beschädigung. Das führt zu einer höheren Belastung der Müllwerker oder bei einer Nicht-Abfuhr auch zu Mehrarbeit für die Anwohner.
Generell stellt die zweckfremde Benutzung der öffentlichen Gehwege als Abfalllagerplatz über mehrere Tage einen Verstoß gegen § 2 der Allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Limburgerhof dar. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Üblicherweise wird es geduldet, wenn Abfallbehälter und Wertstoffsäcke einen Tag vor dem Abholtermin auf die öffentlichen Gehwege und Anlagen bereitgestellt werden.
Eine mehrtägige Lagerung des Abfalls und der Wertstoffsäcke ist jedoch unzulässig.
Die Ordnungsbehörde bittet daher ausdrücklich, künftig erst sonntags vor dem Abholtermin die Wertstoffsäcke und Restmülltonnen bereitzustellen.