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Besserer Schutz vor Telefonbetrug
Ein besserer Schutz vor Telefonbetrug mit gefälschten Rufnummern gibt es seit dem 01.12.2022. Eine Vielzahl von betrügerischen Anrufen mit gefälschten Absenderinformationen kam bisher aus dem Ausland bzw. wurde über ausländische Netze in deutsche Telefonnetze vermittelt.
Anbieter deutscher Telefondienste müssen nunmehr technisch sicherstellen, dass
- Anrufe, bei denen auf dem Telefon in betrügerischer Absicht die Notrufnummern 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste angezeigt werden sollen, nicht mehr durchgestellt werden.
sowie
- bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Rufnummernanzeige wird in solchen Fällen unterdrückt
Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im Zusammenhang mit Auslandstelefonaten (sog. Roaming). Dies hat zur Folge, dass Anrufe ohne angezeigte Rufnummer, auch im privaten Bereich, voraussichtlich ansteigen werden.
Erreicht wird mit diesen Änderungen, dass unseriöse Anrufer aus dem Ausland sich nicht mehr durch die Anzeige einer deutschen Rufnummer das Vertrauen des Angerufenen erschleichen und den mit der Anzeige einer deutschen Rufnummer verbundenen Anschein eines harmlosen Anrufes ausnutzen können. Verbraucher können bei Annahme eines Anrufs ohne angezeigte Rufnummer bewusster reagieren oder sich entscheiden, keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer anzunehmen.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass nicht alle Anrufe ohne angezeigte Rufnummer unseriös sind, sondern Teilnehmer sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden können. Eine unterdrückte Rufnummer lässt grundsätzlich keinen Rückschluss auf die tatsächliche Person des Anrufers zu.
Bitte besprechen Sie diese Informationen im Familien- und Bekanntenkreis bzw. insbesondere mit Angehörigen im Seniorenalter.