Bewerber (m/w/d) für Schöffenamt gesucht


Gesucht werden in der Gemeinde Limburgerhof Bewerber (m/w/d), die am Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein und am Landgericht Frankenthal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sowie der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerber (m/w/d), die in Limburgerhof wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschen-kenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne Opportunismus. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Darüber hinaus sollten Jugendschöffen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bitte bis zum 30.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof. Die Bewerbung kann auch gerne per E-Mail an gemeinde@limburgerhof.de übermittelt werden. Die Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste können als pdf-Dateien HIER (Schöffe) und HIER (Jugendschöffe) oder unter www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.