Neue Abfallgebührensatzung ab 1.1.2023


Im Rhein-Pfalz-Kreis ist ab 01.01.2023 eine neue Abfallgebührensatzung gültig. Nachdem die zum 01.01.2022 geänderte Satzung evaluiert wurde, werden die Abfallgebühren zum 01.01.2023 erneut angepasst und bleiben für die nächsten 3 Jahre stabil. Erwirtschaftete Überschüsse sowie Verwertungserlöse werden dabei immer wieder durch die insgesamt recht niedrigen Gebühren an die Gebührenzahler zurückgegeben. Eine Übersicht der Abfallgebühren und weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie auf unserer Homepage unter www.eba-rpk.de/beratung.

HIER geht es zur Gebührentabelle für Privathaushalte.