Neueste Entwicklungen beim Errichten von Windkraftanlagen


Im Jahr 2006 wurde eine Untersuchung auf dem Gebiet der Gemeinden Limburgerhof und Neuhofen, der Stadt Schifferstadt und der damaligen Verbandsgemeinde Waldsee durchgeführt. Ziel der flächendeckenden Untersuchung war es, geeignetes Gelände für die Nutzung der Windenergie zu finden. Aufgrund der damaligen rechtlichen Bestimmungen und der technischen Möglichkeiten von Windkrafträdern erschien nur eine Fläche von 29 ha im südlichen Teil der Gemeinde Limburgerhof bzw. südlichen der Teil der Gemeinde Neuhofen für die Nutzung der Windenergie geeignet.

Zwischen den beteiligten Kommunen wurde ein Vertrag geschlossen und die Konzentrationsfläche in die jeweiligen Flächennutzungspläne (Limburgerhof: Dezember 2007) aufgenommen.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz) beschloss der Bundestag im letzten Jahr, zwei Prozent der Bundesfläche (2,2 Prozent der Fläche in Rheinland-Pfalz) für Windenergie an Land vorzusehen, um den Mangel verfügbarer Flächen für den beschleunigten Ausbau der Windenergie zu beheben. Gleichzeitig wurden die Bundesländer ermächtigt, die Mindestabstandsregelungen neu zu definieren. Im Januar 2023 erfolgte durch das Landeskabinett eine Änderung des rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsprogrammes: Der von neu errichteten Windenergieanlagen einzuhaltende Mindestabstand zu Siedlungsgebieten ist von bisher 1.000 m (bzw. 1.100 m bei Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 200 m) ohne Höhenstaffelung auf 900 m reduziert. Zu diesen Siedlungsgebieten gehören nunmehr auch dörfliche Wohngebiete und urbane Gebiete gemäß Baunutzungsverordnung.

Aufgrund dieser Änderungen trafen sich die damaligen Vertragspartner im Herbst 2022 zur Beratung über die Auswirkungen. Die ehemalige verbandsfreie Gemeinde Neuhofen und die Verbandsgemeinde Waldsee werden seit der Gebietsreform im Jahr 2014 durch die neue Verbandsgemeinde Rheinauen vertreten. Schnell war man sich einig, eine weitere Studie in Auftrag zu geben, um neue Potenziale für Windkraftanlagen zu untersuchen.

lageplan der konzentrationsfläche

Unter Berücksichtigung der aktuellen Kriterien ergaben sich auf den Gemarkungen der Stadt Schifferstadt, der Gemeinde Limburgerhof und der Verbandsgemeinde Rheinauen 7 geeignete oder teilweise geeignete Standorte. Für Limburgerhof war nur ein Standort geeignet. Dieser ist nahezu identisch mit der bereits 2007 ausgewiesenen Konzentrationsfläche, fällt allerdings kleiner aus. Das Areal ist der südlichste Teil der Gemarkung Limburgerhofs, südlich der Rehhütte und auch noch der L532 sowie westlich der B 9. Ansonsten kann Limburgerhof aufgrund der geringen Gemarkungsfläche und dem Abstand zu den Siedlungsgebieten keine weiteren Flächen ausweisen. Somit erfüllt Limburgerhof die Anforderungen des Wind-an-Land-Gesetzes nicht und kann lediglich rund 0,9 % der Fläche beitragen.

Blickt man aber auf das gesamte Gemarkungsgebiet der vorgenannten Kommunen, können rund 2,5 % der Flächen genutzt werden. Bevor dies möglich ist, muss nun der bestehende Vertrag geändert und die neuen Flächen jeweils in die Flächennutzungspläne übernommen werden. Die Gemeinde Limburgerhof wird sich dabei den Wünschen der anderen Kommunen nicht verweigern, damit insgesamt die Zielvorgabe erfüllt werden kann. Derzeit finden umfangreiche Beratungen in den jeweiligen Gremien der anderen Kommunen statt.

 

Weitere umfangreiche Informationen und Kartenmaterial stellt die Gemeindeverwaltung auf der Homepage www.limburgerhof.de/windkraft zur Verfügung. (Bilder: Haide/pixabay und Gemeinde Limburgerhof).