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Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz
Was ist Rückstau?
Für jeden von uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Spülwasser oder Badewasser im Abfluss verschwindet, wenn man den Stöpsel zieht. Man macht sich darüber erst Gedanken, wenn dies nicht mehr funktioniert. Richtig ärgerlich wird es aber, wenn Abwasser durch Rückstau aus der Kanalisation in den Keller gelangt. Grund hierfür ist, dass das Abwassernetz die Wassermengen bei starken Niederschlägen nicht schnell genug ableiten kann und dadurch der Wasserspiegel im Abwasserkanal steigt. Aus betrieblichen Gründen staut sich das Wasser in einem solchen Fall bis maximal auf Straßenhöhe. Dann spricht man von Rückstau. Er kann auch entstehen, wenn es durch Verstopfungen oder Ablagerungen im Kanalsystem zu Betriebsstörungen im öffentlichen Kanal kommt.
Kellerüberflutungen müssen nicht sein!
Um die Investitionen und damit die Abwassergebühren niedrig zu halten, werden bei der Dimensionierung der öffentlichen Abwasserkanäle nur Regenereignisse bis zu einer gewissen Stärke angesetzt (sogenannter „Bemessungsregen“). Diese Niederschläge werden vom Kanalnetz in der Regel ohne Rückstaugefahr für die Anlieger abgeführt. Bei stärkeren Regenereignissen steigt der Wasserstand im Kanalnetz an. Betroffen davon sind die Räume, die unterhalb der Straßenoberkante liegen. Als Folge wird das Abwasser durch die Rohre zurück in die Keller bzw. Wohnräume gedrückt, falls entsprechende Sicherungen fehlen. Um eine Überflutung zu verhindern, muss ein Rückstauschutz vorgesehen werden. Wenn Sie keine Räume unter dem Straßenniveau besitzen, brauchen Sie sich über einen Rückstau keine Gedanken zu machen.
Wirksamer Rückstauschutz
1. Rückstausicherung mittels Rückstauklappe
Die Rückstausicherung als Rückstauverschluss in Form einer Klappe oder eines Schwimmers funktioniert wie ein Ventil, durch das Wasser in eine Richtung problemlos hindurchfließen kann. Wenn das Wasser jedoch von der anderen Seite, also vom Straßenkanal kommt, dann sorgt sie dafür, dass kein Wasser eindringt. Die Rückstausicherung wird meist kombiniert mit einem Bodenablauf in den Fußboden eingebaut. Sie hat jedoch einen Nachteil. Durch den Verschluss der Abflussöffnung kann im Rückstaufall kein Abwasser abgeleitet werden. Somit ist eine Rückstausicherung ungeeignet, wenn sich eine Toilette oder ein Waschbecken im Untergeschoss befinden. Für diesen Fall bietet sich die zweite Möglichkeit an.
2. Rückstausicherung mittels Hebeanlage
Mit einer Abwasserhebeanlage kann im Rückstaufall jederzeit Abwasser in das öffentliche
Kanalnetz abgeleitet werden. Aus Richtung des Straßenkanals rückstauendes Abwasser kann durch die Rückstauschleife nicht in das Untergeschoss gelangen. Unabhängig davon, für welche Art der Rückstausicherung Sie sich entscheiden: Es ist wichtig die Anlage regelmäßig zu warten. Sinnvoll ist eine Überprüfung alle 6 Monate.
Rückstauschutz ist gesetzlich vorgeschrieben
Die Verantwortung liegt beim Grundstückseigentümer. Die Zuständigkeit für die Rückstausicherung ist in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Gemeinde Limburgerhof und in der DIN EN 12056 geregelt. Demzufolge hat ein Hausbesitzer mit Rückstau zu rechnen und sich davor zu schützen. Die Sanitärinstallateure in Ihrer Nähe sind die richtigen Ansprechpartner für Beratung und Einbau von Rückstausicherungsanlagen.
Falls Sie noch Fragen zum Thema „Rückstau“ haben, wenden Sie sich an den Werkleiter des Gemeindewerks Abwasserbeseitigung Herrn Bentz, Tel. 06236 / 691 155. (Quelle: DWA Baden-Württemberg)