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Verunreinigung öffentlicher Flächen mit Hundekot
Auf Grund in der letzten Zeit verstärkt eingehenden Beschwerden erinnert die Ordnungsbehörde hiermit erneut an die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Limburgerhof und bittet insbesondere die Hundehalter / Hundeführer um deren Beachtung.
Nach § 2 dieser Verordnung dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Hierzu gehört auch Hundekot.
Die Ordnungsbehörde erhält immer wieder Beschwerde darüber, dass die Hundebesitzer den Hundekot zwar in die Beutel aufnehmen, die Entsorgung jedoch u.a. auf den öffentlichen Wegen und Grünanlagen erfolgt.
Dies stellt eine unerlaubte Abfallbeseitigung dar. Die Hundebesitzer werden deshalb gebeten, die Beutel entweder mit nach Hause zu nehmen oder, wenn möglich, in die vorhandenen Abfallboxen zu entsorgen.
Die Verwaltung wird in absehbarer Zeit im Ortsgebiet weitere Beutelspender mit Abfallboxen aufstellen.
Des weiteren sind Hunde auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslage und im Mutterstadter Wald angeleint zu führen.
Außerhalb bebauter Ortslage und auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen sind Hunde unaufgefordert an die Leine zu nehmen, sobald Passanten sich nähern.