Von der Kunst, ein Dilemma auszubalancieren


Gegen Ende des Jahres wird immer der Haushaltsplan der Gemeinde für das Folgejahr erstellt. Er enthält alle Einnahmen und Ausgaben die für die vielfältigen Aufgabenbereiche einer Kommune anfallen.

Die "Kunst" dabei ist es, ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen, nämlich den sogenannten "Haushaltsausgleich". Getreu dem Motto "Man kann nicht mehr Geld ausgeben, als man einnimmt" bedeutet dies, dass Haushaltsdefizite grundsätzlich unzulässig sind und unausgeglichene Haushaltspläne auch von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden.

Was auf den ersten Blick logisch erscheint, ist im Zusammenhang mit den Limburgerhofer Kommunalfinanzen nicht immer so einfach – selbst wenn dies von oberster Stelle, dem rheinland-pfälzischen Innenministerium nun nochmal allen Kommunen "ins Stammbuch" geschrieben wurde.

Deshalb möchte die Verwaltung ein Stück Aufklärung betreiben, was es mit dem Gemeindehaushalt auf sich hat und weshalb es nicht immer gelingt, ihn auszugleichen, also eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen.

Vielfältige Aufgaben

Der Haushalt der Gemeinde Limburgerhof zeigt auf, welch vielfältige Aufgaben die Kommune zu erledigen hat und welche Einnahmen und Ausgaben je Einrichtung im Jahr erwartet werden. Das große Aufgabenspektrum umfasst dabei sehr viele Bereiche, die zwar jedem bekannt sind, über deren Finanzierung die meisten jedoch keine genauen Vorstellungen haben.

Beginnen wir mit den vielfältigen Aufgaben unserer Gemeinde, von denen hier nur beispielhaft einige genannt seien:
Kindertagesstätten, Schulen, Bücherei, Kinderspielplätze, Jugendkulturzentrum mit Mehrgenerationenhaus, Kultursaal, Unterbringung von Flüchtlingen, Sport- und Kulturförderung, Seniorenangebote, Bürgerbüro, Standesamt, Feuerwehr, Friedhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung, Grünpflege usw.

Gebühren, Entgelte, Abgaben

Die Erfüllung all dieser Aufgaben kostet Geld. Zum Teil tragen die Nutzer dieser Einrichtungen zu deren Finanzierung in Form von Gebühren und Entgelten bei: etwa wer die Essensversorgung der Kindertagesstätten oder Grundschulen in Anspruch nimmt, muss einen Essensbeitrag zahlen. Für die Nutzung des Kultursaals werden Mieten verlangt, für einen Personalausweis oder eine Eheschließung fallen Verwaltungsgebühren an und selbst im Todesfall müssen Gebühren für die Bestattung und eine Grabnutzung gezahlt werden.

Allerdings reicht dies bei weitem nicht aus, um die jeweiligen Einrichtungen komplett zu finanzieren: So fallen für eine Grundschule Kosten für Gebäudeunterhalt, Strom, Heizung, Wasser, Hausmeister u.v.m. an, ohne dass die Eltern einen "Schulkostenbeitrag" zahlen müssen. Kinderspielplätze müssen gepflegt werden, ohne dass für deren Nutzung eine Gebühr anfällt. Straßen müssen saniert, Grünflächen in Stand gehalten werden, ohne dass deren Benutzer Gebühren zahlen müssen.

Somit muss die Gemeinde noch weitere, allgemeine Abgaben in Form der Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer erheben, um diese Finanzierungslücke zu schließen. Daneben gibt es noch ein sehr komplexes System des kommunalen Finanzausgleichs, auf welches an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll.

Steuereinnahmen sinken

Bis zur Corona-Krise und dem damit verbundenen Konjunktureinbruch sowie dem sich anschließenden Ukrainekrieg hat dieses System – von einigen Schwankungen abgesehen – recht gut funktioniert: Die Steuereinnahmen reichten zusammen mit den Gebühren und Entgelten meist aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus waren sogar noch Mittel übrig, um neue Investitionen mitzufinanzieren oder sogar noch etwas "auf die hohe Kante" zu legen.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer betrugen rund 2 Mio. Euro per anno und in der Dekade von 2010 bis 2019 nahm die Gemeinde durchschnittlich 5,8 Mio. Euro Gewerbesteuer pro Jahr ein. Aus den genannten Ursachen ging das Gewerbesteueraufkommen ab 2020 jedoch drastisch zurück: Anstelle von 5,8 Mio. Euro waren es 2020 nur noch 1,9 Mio. Euro, 2021 2,8 Mio. Euro und 2022 2,9 Mio. Euro. Für 2023 wird aktuell mit einem weiteren Rückgang der Gewerbesteuer auf 1,0 Mio. Euro gerechnet.
Der Mittelwert der letzten vier Jahre 2020 bis 2023 beträgt somit 2,15 Mio. Euro, was einem jährlichen Gewerbesteuerausfall von 3,65 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen Durchschnittsaufkommen entspricht.

Während also die Einnahmen deutlich zurückgingen, hat sich an der Aufgabenstellung der Gemeinde – und folglich auch an den zunehmend steigenden Kosten dieser Aufgaben - nichts verändert, denn die o.g. Aufgaben müssen ja nach wie vor erfüllt werden: Die Gemeinde kann (und will natürlich) keine Schulen und Kindertagesstätten schließen, weil die Finanzierungsmittel hierfür nicht mehr ausreichen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen nach wie vor die Straßen unterhalten und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gewährleistet sein.

Somit stellt sich die Frage welche Möglichkeiten es gibt, um den Konflikt zwischen stetiger Aufgabenerfüllung bei deutlich reduzierten Finanzierungsmitteln zu lösen. Denn – siehe oben: "Man kann ja nicht mehr ausgeben, als man einnimmt".

Bedingt hilfreich in dieser Situation ist der "Kommunale Finanzausgleich". In diesem Rahmen stellt das Land den Kommunen Mittel zur Verfügung, um eine finanzielle Mindestausstattung für die Finanzierung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus erfolgt ein Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Geht die Steuerkraft einer Gemeinde zurück, erhält sie mehr Zuweisungen. Steigt die Steuerkraft, erhält sie weniger Zuweisungen oder muss sogar noch Mittel in den "Solidartopf" abführen.

Knapp bemessene Ausgabenansätze

Für die Haushaltsplanung 2024 wird momentan davon ausgegangen, dass die hierdurch zu erwartenden Zusatzeinnahmen für Limburgerhof gerade so ausreichen, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Nachdem die Ausgabeansätze aufgrund der angespannten Finanzsituation jedoch sehr knapp bemessen sind, können im Laufe des Jahres unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Schadensfälle, überproportionaler Anstieg der Asylsuchenden oder auch weitere, nicht eingeplante Steuerausfälle den Haushaltsausgleich wieder zunichtemachen.

Was also tun, wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um alle Aufgaben zu finanzieren? Auch hier liegt die Antwort nahe und dürfte einleuchten:

  1. Man kann die Ausgaben reduzieren
  2. Man kann die Einnahmen erhöhen und
  3. Man kann beides kombinieren, also Ausgaben reduzieren und Einnahmen erhöhen.

Eine vierte Möglichkeit wäre noch, (Konsum-) Kredite aufzunehmen, aber da spielt Kraft gesetzlicher Vorgaben die Kommunalaufsicht (des Rhein-Pfalz Kreises)nicht mit und würde die Haushaltsgenehmigung versagen. Denn zusätzliche Kredite führen in Form von Zins- und Tilgung ja auch wieder zu zusätzlichen laufenden Kosten und die Haushaltslücke würde sich dadurch weiter vergrößern. Schließlich gebietet es auch die Achtung vor den nachfolgenden Generationen, dass man keine großen Schuldenberge hinterlässt und ihnen damit noch größere Finanzprobleme auflädt, als wir sie aktuell bereits haben.

Kommunale Pflichtaufgaben nicht kürzbar

Nehmen wir zunächst den Punkt "Ausgabenreduzierung" ins Visier:
Hier gilt es zu ermitteln, ob und auf welche Aufgaben man verzichten kann, damit auch die damit zusammenhängenden Kosten geringer werden. Nun hatten wir bereits dargestellt, dass eine Kommune nicht einfach bestimmte Einrichtungen (wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr etc.) schließen kann. Man spricht hier auch von sogenannten "kommunalen Pflichtaufgaben", welche im Sinne der Daseinsfürsorge erfüllt werden müssen. Somit scheidet ein Großteil von Kürzungsmöglichkeiten schon von vornherein aus.
Gleich einem Privathaushalt muss man sich nun Gedanken machen, wo man dennoch sparen kann und wo es für die Bürger "am wenigsten weh tut". Auf was kann ich also verzichten, indem ich meine bisher gewohnten Ansprüche zurückfahre, aber dennoch über die Runden komme. Bei diesen Überlegungen kommen insbesondere die sogenannten "freiwilligen Leistungen" in Betracht, welche vorwiegend in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend-, Senioren- und Familienförderung zu finden sind. Aber auch bei den Pflichtaufgaben könnte man sicherlich Kosten einsparen, indem man bisher liebgewonnene "Standards" zurückfährt.
Andererseits gilt es zu beachten, dass gerade die relativ wenigen freiwilligen Leistungen dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt in den Gemeinden zu festigen, was wegen der zunehmenden Verwerfungen in der Weltpolitik immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Der Mix machts

In Kenntnis der Struktur unseres Limburgerhofer Haushalts sind somit die Einsparmöglichkeiten in Relation zu den hohen Steuerausfällen gering.

Kommt man somit zum Ergebnis, dass Leistungseinschränkungen nicht ausreichen, um den Haushalt auszugleichen oder – aus welchen Gründen auch immer - nicht umzusetzen sind, so kommt Punkt zwei "Erhöhung der Einnahmen" ins Spiel:

Um eine bessere Kostendeckung zu erzielen, könnten Entgelte und Gebühren erhöht werden. Da jedoch auch dies nicht ausreicht, um die großen Deckungslücken zu schließen, bleibt letztlich nur noch die Erhöhung der allgemeinen Steuern, nämlich der Grund- und Gewerbesteuer.

Im Endeffekt wird ein ausgewogener Mix aus Ausgabenreduzierung und Einnahmeerhöhung erforderlich sein, um bei anhaltend niedrigen Steuereinnahmen einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Folglich bleibt in der politischen Diskussion zu klären: Auf was können wir verzichten und – wenn wir nicht verzichten wollen – sind wir bereit, dafür mehr Steuern zu zahlen.

Bisher ist es der Gemeinde Limburgerhof gelungen, einen weitgehenden Interessensausgleich im Hinblick auf Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen zu erzielen, ohne dass drastische Steuererhöhungen erfolgen mussten. Für den Haushalt 2024 war dies nur möglich, weil dieser ganz eng "auf Kante genäht" ist.

Ob diese Anstrengungen auch künftig ausreichen bleibt abzuwarten. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, ob die Gewerbesteuereinnahmen wieder ihr Niveau vor 2020 erreichen.