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Beantragen des kostenlosen Windel-Zusatzvolumens
Alle diesbezüglichen Informationen, d.h. zu den Voraussetzungen für die Bewilligung, zu den Entlastungs-Varianten und zur Beantragung und den hierzu erforderlichen Unterlagen finden sich auf der Informationsseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Kreises unter www.eba-rpk.de/windeln.
Wer das kostenlose Windel-Zusatzvolumen beantragen will, muss die Berechtigung mit der Geburtsurkunde des Kindes oder einer Bescheinigung des Hausarztes über die Inkontinenz beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Eba) einreichen. Einen Vordruck gibt es im Internet unter www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/eigenbetrieb-abfallwirtschaft/windelvolumen/
Wenn die technischen Voraussetzungen hierzu fehlen, so kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Gemeinden ausgefüllt werden. Hierzu müssen vor Ort alle nötigen Bescheinigungen vorgelegt werden, damit der Antrag vollständig an den EBA übermittelt werden kann.
Der Eba teilt mit,
- dass berechtigten Haushalte folgende Volumen zustehen: 40 Liter Restmülltonne = zwölf zusätzliche Freileerungen pro Jahr (60/8, 80/6, 120/4 und 240/2).
- Diese können nur mit in Anspruch genommenen Zusatzleerungen verrechnet werden. Die Grundgebühr für die Restmülltonne fällt somit in jedem Fall an und kann nicht verringert werden.
- Die Abrechnung erfolgt mit dem Gebührenbescheid im Jahr 2024. Nicht genutzte Freileerungen verfallen am Jahresende.
- Für Großwohnanlagen oder gemeinsam veranlagte Haushalte mit mehreren Berechtigten gibt es vorerst Zusatzabfallsäcke.