Afrikanische Schweinepest


Nach dem Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Kadavers in Biblis (Hessen) wurden von dort ausgehend verschiedene Restriktionszonen festgesetzt. In diesen Zonen gelten für die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen unterschiedliche Anordnungen. Betroffen sind auch einige Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises. Limburgerhof gehört zur Pufferzone (Sperrzone I).

In der Pufferzone gelten im Moment keine direkten Regeln für die Allgemeinheit. Es wird zu einer verstärkten Bejagung von Wildschweinen aufgerufen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, dafür gelten strenge Bestimmungen.

Der komplette Text der Allgemeinverfügung HIER.

Die Kreisverwaltung bittet die Bürger, aufmerksam zu sein. Wer kranke Tiere bemerkt – mit der Pest infizierte Wildschweine haben meist einen eingeschränkten Fluchtreflex und sind schwach – sollte sich an den Krisenstab (Telefon 0621 5909-5810/11/ E-Mail: stab@rheinpfalzkreis.de) wenden. Gleiches gilt beim Entdecken toter Schweine. Bitte genügend Abstand wahren und das tote Tier nicht berühren. Weitere Informationen auf der Homepage der Kreisverwaltung www.rhein.pfalz.kreis.de.