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Entlastung bei Windelmüll-Gebühren
Bei erhöhten Abfallaufkommen durch Windelabfälle steht Ihnen eine Entlastung bei den Müllgebühren zu. Wer ist berechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Haushalte im Rhein-Pfalz-Kreis, in denen folgende Personengruppen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
➔ mit Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
➔ mit Personen, die eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Versorgung mit Inkontinenzprodukten (z.B. Windeln) vorweisen.
Dabei gilt, dass die Entlastung pro Person gewährt wird. Pro Haushalt kann somit für mehrere Personen jeweils ein Antrag gestellt und je eine Entlastung gewährt werden. Sammelanträge sind jedoch nicht möglich, für jede Person muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Wichtig ist zu wissen, dass jedes Jahr erneut ein Antrag mit Bescheinigung des behandelnden Arztes gestellt werden muss.
Antragsformular und Bescheinigungsvordruck gibt es im Internet www.eba-rpk.de/windeln. Sollten Sie Hilfe beim Beantragen benötigen, melden Sie sich an der Infotheke der Gemeindeverwaltung. Frau Vogiatzoglou hilft Ihnen gerne.