- Aktuelle Informationen
- Nachrichten
- Veranstaltungen
- Amtsblatt
- Bekanntmachungen - Ausschreibungen - Zustellungen
- 90 Jahre Limburgerhof
- In und um Limburgerhof
- MeinOrt-App: informativ-schnell-kostenlos
- Hilfe für die Ukraine
- Flagge zeigen gegen Krieg in Europa
- Mahnwache für die Ukraine und den Frieden
- Der Ukraine helfen
- Dank für enorme Hilfsbereitschaft der Kreisbevölkerung
- Sprachlernangebot für ukrainische Flüchtlinge
- Hilfeangebote für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt
- Informationen zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge
- Ukrainesammlung ein großer Erfolg
- kostenfreien Einführungskurs Gewaltprävention
- Rathaus & Politik
- Gemeinsam leben
- Freizeit & Kultur
- Service
- Intranet
Grundsteuerreform: Informationen der Gemeindeverwaltung Limburgerhof
Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgte aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeit der bisherigen Erhebungsform die Neubewertung des Grundvermögens durch das Finanzamt. Dieses hat auf Grundlage der übermittelten Feststellungsmitteilungen einen sogenannten Grundlagenbescheid (Messbescheid) erlassen.
Der darin enthaltene Messbetrag bildet die Basis für die Gemeinde Limburgerhof und wird mit dem vom Gemeinderat Limburgerhof beschlossenen Hebesatz multipliziert. Hieraus ergibt sich der Grundsteuerbescheid (Folgebescheid). Die Höhe des Hebesatzes wurde bei der Grundsteuer A und B aufkommensneutral kalkuliert und garantiert ein unverändertes Grundsteueraufkommen, welches einerseits zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs und andererseits zur Bewältigung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben unerlässlich ist.
Für eine eventuell mögliche Option zur Differenzierung von Hebesätzen bei der Grundsteuer B fehlt es aufgrund der ausstehenden Beschlussfassung seitens des Landtags einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage. Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und ein damit einhergehendes Prozessrisiko für die Gemeinde.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.12.2024 eine Hebesatzsatzung für die Realsteuern mit folgenden Hebesätzen für die Grundsteuer beschlossen:
Grundsteuer A: 430 v.H.
Grundsteuer B: 540 v.H.
Zahlung und Kontakt bei Rückfragen
Aufgrund der Neufestsetzungen ergeben sich durchweg Änderungen, sodass wir Sie bitten vor Zahlung die Zustellung der Bescheide abzuwarten. Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 direkt an die zuständige Gemeinde Limburgerhof zu zahlen.
Einlegung eines Widerspruchs bei der Gemeinde
Sofern Sie einen Widerspruch bei der Gemeinde Limburgerhof einlegen, wird dieser grundsätzlich zur Prüfung an den Kreisrechtsausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises weitergeleitet. Hierbei bitten wir allerdings zu beachten, dass sich verschiedene Zuständigkeiten ergeben:
1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Gemeindeverwaltung Limburgerhof, die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt; für Limburgerhof ist dies das Finanzamt Speyer/Germersheim). Die Kontaktdaten finden Sie auf den Bescheiden. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.
3. Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren
Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen; d.h. es entsteht keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist demnach fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen. Foto: pixabay