Sicheres Silvesterfeuerwerk ohne Belästigung


Der Jahreswechsel naht und damit auch die Diskussion um das sichere Abbrennen von Feuerwerk, das vor allem aber auch andere Menschen und deren Eigentum nicht belästigt oder gar gefährdet.

In einem Informationsflyer rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter anderem zu folgenden Punkten beim Abbrennen von Feuerwerk, auch von öffentlichen Flächen wie Gehwegen oder Flächen aus:

  • Immer einen Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein

Vernunft und Erfahrung legen es außerdem dringend nahe, vor allem bei Trockenheit – die auch im Winter eintreten kann – ebenso an Funkenflug und Brandgefahr zu denken. Gerade in Limburgerhof mit seinen vielen Gärten, Gehölzen und Bäumen ist das ein wichtiges Thema.

Generell zum sicheren Kauf und Umgang mit Feuerwerkskörpern hat das Bundesministerium des Innern auf seiner Homepage zahlreiche weitere Informationen zusammengestellt.

Haftungsfragen, die Verhütung von Schäden und der Schutz privater Rechtsgüter sowie die Rechte des Einzelnen, wie Individual- und Kollektivrechtsgüter, ergeben sich aus den §§ 823 BGB, genauso wie ggf. Straftatbestände, die erfüllt sein können bei unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und daraus entstandene Folgen. Beispiele:

Wer Feuerwerk außerhalb von Silvester zündet, muss mit einer Strafe rechnen. Diese kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Wer einen nicht zertifizierten Silvesterknaller zündet oder herstellt, muss sogar mit 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe rechnen.

Auch zur Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk besteht eine klare Regelung: Wer sich am Silvestertag am Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.