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Stellenausschreibung Landrätin / Landrat
Beim Rhein-Pfalz-Kreis ist die Stelle der Landrätin / des Landrates
ab 19. November 2025 wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu
besetzen. Der Stelleninhaber wird sich nicht um die Wiederwahl bewerben.
Der Rhein-Pfalz-Kreis (rd. 159.100 Einwohnerinnen und Einwohner) besteht aus der Stadt
Schifferstadt, fünf Verbandsgemeinden (Dannstadt-Schauernheim, Lambsheim-Heßheim,
Maxdorf, Rheinauen und Römerberg-Dudenhofen) und 4 verbandsfreien Gemeinden
(Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt). Der Sitz der
Kreisverwaltung befindet sich in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen.
Die Wahl der Landrätin / des Landrats erfolgt vorbehaltlich der Festsetzung des Wahltermin
durch die ADD am 23. Februar 2025 unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises für die Amtszeit von acht Jahren (Urwahl). Erhält bei dieser
Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am
16. März 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei
der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Landrätin / zum Landrat ist, wer
a) Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r)
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist,
b) am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,
c) nicht von der Wählbarkeit gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
d) die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 5 / B 6 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages einer Einzelbewerberin bzw. eines Einzelbewerbers oder einer Partei oder Wählergruppe gemäß Kommunalwahlgesetz erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis zum 6. Januar 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden können (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen,
die im Bekanntmachungsorgan des Rhein-Pfalz-Kreises, dem Amtsblatt am 16.12.2024erschienen ist.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten
Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind einzureichen bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Wahl der Landrätin / des Landrates
Kreiswahlleiter
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Ludwigshafen, 16. Dezember 2024
gez.
Clemens Körner
Landrat und Kreiswahlleiter