In Tempo-30-Zone gilt „Rechts vor Links“


Dies betrifft unter anderem die Mainzer Straße in Richtung Bahnhof, die Albert-Einstein-Allee, den Pommern- und Ostpreußenring. Weitere Anpassungen bzw. Aktualisierungen von Beschilderungen werden nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung schrittweise umgesetzt.

Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten sowie in der Nähe von Schulen und Kindergärten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient auch dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit. In solchen Zonen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder oder andere Fußgänger die Straße überqueren, erhöht. Die Anwendung von "Rechts vor Links" in Tempo 30 Zonen gibt insbesondere  Fahrern von Kraftfahrzeugen genügend Zeit, um potenzielle Gefahren zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Es ist jedoch entscheidend, dass alle Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtsregelungen kennen und beachten.

Wenn es sich um eine Tempo 30 ZONE handelt, wird durch Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert.

Das heißt, es wird innerhalb des Bereichs nicht nochmals oder zusätzlich auf Tempo 30 oder auf die Vorfahrtsregelung hingewiesen.