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Neue Grundbesitzabgabenbescheide 2025
Der Versand der neuen Abgabenbescheide erfolgt zum 31.01.2025 und sie werden Ihnen voraussichtlich Anfang Februar 2025 zugehen. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Artikel im Amtsblatt vom 12.12.2024 und HIER auf der Homepage der Gemeinde, bzw. auf das dem Grundsteuerbescheid beigefügte Beiblatt.
Sofern Sie gegen die Grundlagenbescheide (Grundsteuerwert- und Messbescheid) beim Finanzamt Einspruch eingelegt haben, müssen Sie wegen des gleichen Sachverhalts gegen den Grundsteuerbescheid (Folgebescheid) jetzt keinen Widerspruch mehr einlegen. Der eingelegte Einspruch wirkt gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes und führt automatisch zu einer Änderung des Grundsteuerbescheids.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass nach § 80 Absatz 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durch Einlegung eines Einspruchs bzw. Widerspruchs keine aufschiebende Wirkung zur Zahlung der Grundsteuer entsteht. Folglich ist die Grundsteuer gemäß Fälligkeitsterminen an die Gemeinde Limburgerhof zu entrichten.