Standsicherheit der Grabmale


Ab dem 14. April findet auf dem Gemeindefriedhof die alljährliche Überprüfung der Grabmale auf deren Standsicherheit statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Limburgerhof und der Nutzungsberechtigte bei einem eventuellen Schadensfall durch einen umstürzenden Grabstein gem. §§ 823, 836, 840, 89 und 31 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Gesamtschuldner haften. Daher ist nach § 23 der geltenden Friedhofssatzung die vorgenannte Überprüfung von der Gemeinde durchzuführen. Hierbei wird die Standsicherheit einer Zugprobe mit einem Kipp-Tester geprüft.