Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Gemäß Hauptsatzung wird der Bürgermeister von bis zu drei Beigeordneten unterstützt. Die Erste Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung.
Die Beigeordneten üben ihren Dienst für die Gemeinde ehrenamtlich aus.

Geschäftsbereich I:
Organisation & Finanzen, Bauen & Gebäude-/Grundstücksmanagement, Kommunale Betriebe

Geschäftsbereich II:
Soziales, Kindertagesstätten, Seniorenarbeit, Asylbewerber, Gemeindejugendpflege, Bücherei, ...

Geschäftsbereich III:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde

Zuständigkeiten:
Jugendkulturzentrum
Wissenswertes zum Gemeindevorstand:
Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister beträgt acht Jahre. Die Amtszeit der vom Rat zu wählenden ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der fünfjährigen Dauer der Wahlzeit des Gemeinderats.