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Die Gemeinde kann Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Besondere Rechte und Pflichten werden hierdurch nicht begründet.
Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung für eine Persönlichkeit in unserer Gemeinde. Die Ehrenbürgerschaft wird auf Lebenszeit verliehen.



