Auf gutem Fuß mit dem Nachbarn


Belästigungen vermeiden
Während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. Des weiteren hat sich jede Person so zu verhalten, dass Belästigungen anderer vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.
Bei Inbetriebnahme von Fernsehern, Radios etc. ist generell Rücksicht auf Dritte zu nehmen.


Einsatz von Rasenmähern
Werktags darf der Rasen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr gemäht werden. Die Mittagsruhe nicht einhalten müssen allerdings Gewerbebetriebe, die in der Pflege von Grünflächen tätig sind. Sollte ein lärmarmer Elektrorasenmäher mit dem Umweltzeichen RAL-ZU 6 zum Einsatz kommen, darf dieser werktags durchgehend von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz von Rasenmäher überhaupt nicht zulässig.
Auch die sonstigen in Hof und Garten eingesetzten Maschinen und Geräte dürfen nur werktags, und zwar von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr, betrieben werden.


Sommerlust und Sommerfrust mit Grillgeruch
Zum Thema Grillen gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen, sondern nur Faustregeln, die auf Grund von Zivilgerichtsurteilen zu diesem Thema entwickelt wurden.
Die Gerichte erlauben das Grillen in zumutbarem Rahmen. Das heißt konkret:
An etwa 2 – 3 Tagen pro Woche etwa 3 Stunden lang ohne Party- Lärm. Eine richtige Grillparty sollte man nur gelegentlich veranstalten. Das sind aber nur Faustregeln, die im Einzelfall durch Grundstücksgröße, den Abstand zum Nachbarn und die Windrichtung relativiert werden.
Also am besten nach Möglichkeit mit dem Nachbarn verständigen!
Und noch ein Tipp zum richtigen Grillen:
Grillen möglichst ohne Qualm, der vor allem dann entsteht, wenn Fett in die Kohle tropft. Das ist erwiesenermaßen auch sehr ungesund für die Esser. Den Grill so aufstellen, dass unvermeidliche Grillgerüche nicht zu Nachbars frisch gewaschener Wäsche auf der Leine oder in das Schlafzimmerfenster herüberwehen.
Allen eingefleischten „Holzkohlengriller“ sei das „Probegrillen“ mit der neuen Generation von Gas- und Elektrogrills empfohlen, die heute fast so leistungsfähig wie Holzkohle-Röste und dabei noch umweltfreundlich sind.