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Radfahren auf Gehwegen
Sofern kein ausdrücklicher Fahrradweg ausgeschildert ist, sind Fahrradfahrer, die aufgrund des nebenstehend abgebildeten Verkehrszeichens Gehwege lediglich (mit-)benutzen dürfen, den Fußgängern absolut untergeordnet. D.h., Radfahrer haben auf diesen Wegen ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anzupassen, auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und dürfen diese nicht behindern oder gefährden.
Fehlt das Zusatzschild (Fahrradfahrer frei) oder handelt es sich um einen unbeschilderten, jedoch als solchen erkennbaren Gehweg, ist das Befahren dieses Weges sogar gänzlich verboten. Dies gilt auch für den gesamten Burgunder Platz.
Ausnahmen gelten hier nur für Kinder unter 8 Jahren und deren Begleitperson.
In allen Fällen stellt das missbräuchliche Befahren eines Gehweges durch Fahrradfahrer eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von 55 € bzw. bei Gefährdung mit 100 € geahndet werden kann.