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Richtiger Umgang mit Hunden
Wir wollen Sie auf die wichtigsten Vorschriften, insbesondere die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Limburgerhof, hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen. Für Kampfhunde/gefährliche Hunde im rechtlichen Sinne gelten weitergehende Regelungen.
- Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
- Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
- Innerhalb bebauter Ortslage sind Hunde auf öffentlichen Straßen an der Leine zu führen.
- Außerhalb bebauter Ortslage sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
- Von Kinderspielplätzen sind Hunde fernzuhalten.
- Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Parkanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
- Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze über Gebühr durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich, zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Deshalb unsere Bitte an Sie:
Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die an einigen Stellen im Ort den Hundekot-Boxen zu entnehmen sind. Erhältlich sind solche Tüten auch im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien).
Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder, oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften beachtet werden. Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Ordnungsamt