- Aktuelle Informationen
- Nachrichten
- Veranstaltungen
- Amtsblatt
- Bekanntmachungen - Ausschreibungen - Zustellungen
- 90 Jahre Limburgerhof
- In und um Limburgerhof
- MeinOrt-App: informativ-schnell-kostenlos
- Hilfe für die Ukraine
- Flagge zeigen gegen Krieg in Europa
- Mahnwache für die Ukraine und den Frieden
- Der Ukraine helfen
- Dank für enorme Hilfsbereitschaft der Kreisbevölkerung
- Sprachlernangebot für ukrainische Flüchtlinge
- Hilfeangebote für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt
- Informationen zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge
- Ukrainesammlung ein großer Erfolg
- kostenfreien Einführungskurs Gewaltprävention
- Rathaus & Politik
- Gemeinsam leben
- Freizeit & Kultur
- Service
- Intranet
Viele Beschwerden über "Tretminen" ...
Wir bitten deshalb erneut alle Hundebesitzer, die „Geschäfte“ ihrer Vierbeiner sofort, d.h. an Ort und Stelle, zu entsorgen und dabei auch die kostenlos zur Verfügung stehenden Robidog-Hundetoiletten zu nutzen. Wir appellieren an Ihre Bereitschaft, auf andere Mitbürger Rücksicht zu nehmen, und bitten die „Ordentlichen“, auf die wenigen Hundehalter überzeugend einzuwirken, die nicht einsehen wollen, dass sie sich unsozial verhalten, wenn sie ihre Vierbeiner überall Tretminen ablegen oder stundenlang bellen lassen.
So ein Verhalten ist nicht nur rücksichtslos, sondern auch strafbar und kann vom Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung schreibt vor, dass Verunreinigungen und verbotswidrig hinterlassene Abfälle vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen sind. Tiere sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten. Hunde sind auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslage und im Mutterstädter Wald angeleint zu führen. Außerhalb bebauter Ortslage und auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen dürfen die Hunde ihrem natürlichen Drang nach Auslauf folgen, sind aber unaufgefordert an die Leine zu nehmen, sobald Passanten sich nähern.
Zum Thema Bellen hat das Oberlandesgericht in Hamm als Regel definiert, dass ein Hund in Nachbars Garten nicht länger als 30 Minuten täglich und nicht mehr als 10 Minuten ununterbrochen bellen darf. Während der Ruhezeiten (13-15 Uhr und 19-8 Uhr) darf der Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern muss im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen.
Wir im Ordnungsamt rechnen mit der Einsicht der Hundebesitzer, denken, dass Rücksicht besser ist als Strafe und hoffen auf die Mithilfe der Mehrheit der Hundehalter. Wo bedauerlicherweise keine Einsicht zu erreichen ist, bitten wir die Mitbürger und Hundefreunde um Mithilfe. Wenn von Ihnen Verstöße mit dem Namen des Verursachers und einem Zeugen gemeldet werden, kann das Ordnungsamt vorgehen.
Die Hundefreunde bitten wir inständig: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger!