Haushalt/Finanzen 2023

Haushalt und Finanzen der Gemeinde Limburgerhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.12.2022 den Haushalt 2023 mit der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan  verabschiedet.

Haushaltssatzung

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält für das Haushaltsjahr die Festsetzung:

  1. des Haushaltsplans unter Angabe verschiedener Gesamtbeträge,
  2. des Höchstbetrags der Kredite zur Liquiditätssicherung,
  3. der Steuersätze, soweit sie für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.

Sie kann auch die Festsetzung von Gebührensätzen und Beitragssätzen für ständige Gemeindeeinrichtungen sowie weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und den Stellenplan des Haushaltsjahres beziehen.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt: 

Grundsteuer A
345 v.H. 
Grundsteuer B
465 v.H.
Gewerbesteuer380 v.H.

Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird festgesetzt:

für den ersten Hund auf
54 Euro
für den zweiten und jeden weiteren Hund auf
84 Euro

Die Sätze für Gebühren und Beiträge des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung werden festgesetzt: 

Schmutzwassergebühren pro m³
1,98 Euro
Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser pro m² 
0,60 Euro
Einmaliger Beitrag für Schmutzwasser pro m² 
4,80 Euro
Einmaliger Beitrag für Oberflächenwasser pro m² 
15,34 Euro
Einmaliger Beitrag für Straßenentwässerung pro m²
17,57 Euro
Grundstückskläranlagen und Abwassergruben Schlamm pro m³
18,87 Euro
Grundstückskläranlagen und Abwassergruben Grubenabwasser pro m³ 
1,98 Euro

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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

  1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,
  3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Haushaltsplan besteht aus

  1. dem Ergebnishaushalt,
  2. dem Finanzhaushalt,
  3. den Teilhaushalten,
  4. dem Stellenplan.

Jahresabschluss

Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. 

Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen.

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Die Gesamtbeträge der im Vermögensplan vorgesehenen Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt. Sie sind in der Haushaltssatzung gesondert auszuweisen.