Nach der Wahl ist vor der Wahl


Bei der Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 23.2. konnte keiner der Kandidatinnen/Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit erreichen. Deshalb gibt es am Sonntag, 16.3., eine Stichwahl. Sie findet wieder von 8 bis 18 Uhr in den gleichen Stimmbezirken und Wahllokalen statt, wie die Wahl am 23.2.

Die Wahlbenachrichtigungen, die zur Wahl am 23.2. zugegangen sind, behalten ihre Gültigkeit. Wer am 23.2. direkt in einem Urnenwahllokal gewählt hat, hat die Wahlbenachrichtigung zurückbekommen. Auf ihr finden Wählerinnen und Wähler die Informationen zu Stimmbezirk und Wahllokal. Natürlich kann auch unter Vorlage eines Personaldokuments (Personalausweis, Reisepass) gewählt werden.

Für Briefwähler der Wahl am 23.2. gelten zwei Voraussetzungen, unter denen jetzt für die Wahl am 16.3. AUTOMATISCH wieder Briefwahlunterlagen zugesendet werden:

  • wer online Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss einen Haken gesetzt haben bei „Briefwahlunterlagen auch bei einer eventuellen Stichwahl“
  • die Beantragung erfolgte auf einem anderen Weg (Antrag auf Wahlbenachrichtigung, Email an die Gemeindeverwaltung)

Sehr hilfreich für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Briefwahl wäre für die Wahlorganisation der Gemeindeverwaltung das – gegebenenfalls - Aktualisieren der Versandadressen. Ein Beispiel: wer am 23.2. in Urlaub war, aber am 16.3. wieder zuhause ist (und Briefwahl machen möchte) sollte dies bitte mitteilen: Telefon 06236 691-130 oder Email gemeinde@limburgerhof.de.