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Stellenausschreibung Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Bei der GEMEINDE LIMBURGERHOF, Rhein-Pfalz-Kreis,
ist die Stelle
der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
wegen des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 22. August 2026 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber bewirbt sich um die Wiederwahl.
Limburgerhof, zur Zeit rd. 12.000 Einwohner, ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Neckar-Raum zwischen Ludwigshafen und Speyer.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 22. März 2026 von den Wahlberechtigten der Gemeinde Limburgerhof für die Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Erhält keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 12. April 2026 eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Wahltag (22.03.2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ausgeschlossen ist, sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16/B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höhergruppierung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/ Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Die Frist zur Einreichung des Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Direktwahl, das ist am 02. Februar 2026, 18.00 Uhr, ab. Weitere Einzelheiten, insbesondere die Ausschlussfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge, ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die bis spätestens 12. Januar 2026 im Amtsblatt sowie auf der Internetseite (www.limburgerhof.de) der Gemeinde Limburgerhof veröffentlicht wird.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass den politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Zeugnisabschriften und lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 05.01.2026 (keine Ausschlussfrist) an die
Gemeindeverwaltung
Limburgerhof
- Bürgermeisterwahl -
Burgunder Platz 2
67117 Limburgerhof



