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Förderung von Balkonkraftwerken
Förderung von Balkonkraftwerken
Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Balkonkraftwerken den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Gemeinde Limburgerhof zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz zu leisten.
Bei Balkonkraftwerken handelt es sich um Mini-Solaranlagen mit einer Leistung bis maximal 800 Watt Peak, die üblicherweise am Balkon, auf der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden. Andere geläufige Begriffe für Balkonkraftwerke sind Stecker-Solargeräte, Balkonmodule, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen. Der regenerativ erzeugte Strom wird über eine Steckdose direkt in den Stromkreis eingespeist.
Auf diese Weise ist es nicht nur Hauseigentümern, sondern auch Mietern oder Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende vor Ort und somit zum Klimaschutz zu leisten. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach können die kleineren Stecker-Solargeräte von Privatpersonen selbst angebracht, angeschlossen und direkt genutzt werden.
Förderprogramm
In der Zeit vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2026 unterhält die Gemeinde Limburgerhof ein kommunales Förderprogramm und bezuschusst Haushalte beim Kauf und der Installation von Balkonkraftwerken.
Die Balkonkraftwerke werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro gefördert.
Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Balkonkraftwerken den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Gemeinde Limburgerhof zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz zu leisten.
Sobald das zur Verfügung stehende Förderbudget ausgeschöpft ist, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung durch die Gemeinde Limburgerhof. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, dem Antragsverfahren und den einzureichenden Nachweisunterlagen sind den nebenstehenden Förderrichtlinien zu entnehmen.
Informationen zum Förderprogramm
Die Unterlagen zum Förderprogramm können Sie hier herunterladen:
WICHTIGER HINWEIS
Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn das Balkonkraftwerk angeschafft wurde und fügen Sie die angeforderten Nachweise dem Antrag bei. Um die bürokratischen Hürden möglichst gering zu halten, ist keine Vorabgenehmigung erforderlich, sofern die Kriterien der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Anträge, denen keine Nachweise oder Unterlagen beigefügt sind, müssen daher bedauerlicherweise abgelehnt werden!
Digitaler Antrag (bitte obigen Hinweis vorab lesen)
Eine Beantragung ist nur in der Zeit vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2026 möglich.
Häufige Fragen (Q&A)
Häufige Fragen zu Stecker-Solargeräten
Wie funktionieren Stecker-Solargeräte genau?
Stecker-Solargeräte funktionieren wie jede PV-Anlage. Trifft Sonnenlicht auf die Solarzellen des Moduls, entsteht Gleichstrom. Dieser wird vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Den erzeugten Strom speisen Stecker-Solargeräte direkt in den Endstromkreis einer Haus- oder Wohnungsinstallation ein und nicht wie herkömmliche PV-Anlagen ins öffentliche Stromnetz oder einen Hausanschlusskasten. Der selbst erzeugte Strom wird direkt im Endstromkreis für die angeschlossenen Haushaltsgeräte verwendet. Grundsätzlich darf nur ein Stecker-Solargerät pro Haushalt angeschlossen werden.
Stecker-Solargeräte sind in der Regel als anschlussfertiges Set erhältlich und bestehen aus den Solarmodulen (meist ein bis zwei Module), dem Wechselrichter, einer Verkabelung mit Stecker sowie einer Befestigung, z.B. fürs Balkongeländer. Das Gerät darf eine Leistung von 600 Watt Peak nicht überschreiten (Anschlussleistung des Wechselrichters). Hat die Anlage eine höhere Leistung, sorgt der Wechselrichter dafür, dass die rechtlich vorgegebene maximale Leistung nicht überschritten wird. Die Leistungsgrenze soll nach dem Solarpaket I der Bundesregierung von 600 auf 800 Watt Peak angehoben werden. Der Beschluss des Solarpakets durch den Bundestag steht jedoch noch aus und die Elektronormen müssen ebenfalls dementsprechend angepasst werden.
Standard-Solarmodule sind etwa 1 Meter mal 1,7 Meter groß, wiegen gut 20 Kilogramm und liefern typischerweise eine Nennleistung von 350 bis 420 Watt. Daneben werden auch Solarmodule ohne Glasfront oder kleinformatigere Solarmodule angeboten, die sich für eine einfachere Montage, beispielsweise am Balkon, besonders gut eignen.
Lohnt sich ein Stecker-Solargerät für mich?
Der Ertrag des Stecker-Solargeräts und somit seine Wirtschaftlichkeit sind abhängig von den Anschaffungskosten, den Stromkosten und der Ausrichtung des Moduls und der Verschattung durch umliegende Gebäude oder Bäume. Optimal ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei nach Südwest bis Südost ausgerichtet ist. Dadurch werden im Sommer die nicht nutzbaren Erzeugungsspitzen reduziert und dafür die nutzbaren Erträge im Winterhalbjahr erhöht. In diesem Optimalfall erzeugt ein Standardmodul mit 380 Watt Leistung etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr, was etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit zwei Personen entspricht. Wird der erzeugte Strom im Haushalt verbraucht, wird die Stromrechnung entsprechend reduziert.
Für Ihren individuellen Fall können Sie die Wirtschaftlichkeit des Stecker-Solargeräts mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin abschätzen.
Was muss ich als Mieter oder Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus beachten?
Mit einem Stecker-Solargerät ist es auch für Mieter und Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren. Jedoch sollten Sie dafür die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Die Zustimmung ist auch Voraussetzung für die Förderung des Stecker-Solargeräts und muss als Nachweis eingereicht werden.
Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz geändert. In Eigentümergemeinschaften ist seither keine Einstimmigkeit mehr nötig, es reicht eine einfache Mehrheit.
Am 13. September 2023 hat das Bundeskabinett eine Gesetzesvorlage des Bundesjustizministeriums verabschiedet. Demnach soll der Einsatz eines Stecker-Solargeräts für Mieter und WEG-Bewohner zukünftig vereinfacht werden. Allerdings stehen die Beratung und der Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag noch aus.
Wo kann ich das Stecker-Solargerät kaufen und was muss ich beim Kauf beachten?
Die Stecker-Solargeräte können im lokalen Photovoltaik-Fachhandel, mittlerweile aber auch bei Supermarktketten und in Baumärkten gekauft werden. Die meisten Angebote gibt es jedoch im spezialisierten Onlinehandel.
Generell ist es empfehlenswert, nur Stecker-Solargeräte zu kaufen, die alle erforderlichen Komponenten enthalten. Dabei sind außerdem folgende Punkte zu beachten:
- Stellen Sie sicher, dass die Anlage eine CE-Zertifizierung aufweist.
- Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten, weil er sonst nicht am Stromnetz betrieben werden darf.
- Empfehlenswert ist außerdem die Einhaltung des Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2023-01).
Was muss ich bei der Montage des Stecker-Solargeräts beachten?
Seit einigen Jahren ist für die Installation des Stecker-Solargeräts keine Elektrofachkraft mehr nötig. Nach VDE-Norm 0100-551-1 dürfen auch Laien Stecker-Solargeräte an das eigene Wohnungsnetz anschließen. Jedoch sind bei der Installation die gesetzlichen Vorgaben und der aktuelle Stand der Technik einzuhalten. Der Anlagenbetreiber ist für die Sicherheit des Stecker-Solargeräts verantwortlich. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
Die Installation eines Zwei-Richtungszählers ist seit Mitte 2022 für den Betrieb eines Stecker-Solargeräts nicht mehr erforderlich. Ihr aktueller Zähler wird, wenn der turnusmäßige Zählertausch ansteht, durch einen Zwei-Richtungszähler ersetzt (siehe auch Messstellenbetriebsgesetz).
Bei der Montage eines Stecker-Solargeräts sind außerdem einige planungs- und bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Siehe obiges Merkblatt.
Wo muss ich ein Stecker-Solargerät anmelden?
Seit dem 17. August 2023 entfällt die Anmeldung des Stecker-Solargeräts beim Stromnetzbetreiber. Die Geräte müssen nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet, ohne Anmeldung droht ein Bußgeld.
Nach dem Solarpaket I der Bundesregierung soll das Anmeldeverfahren für Stecker-Solargeräte im Marktstammdatenregister vereinfacht werden. Der Beschluss des Solarpakets durch den Bundestag steht jedoch noch aus.
Wo finde ich weitere Informationen oder Beratungsangebote?
Weiterführende Informationen und Beratung zu Stecker-Solargeräten erhalten sie hier:
- Informationen der Verbraucherzentrale
- Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Energieberatung
- Beratungsangebot der Verbraucherzentrale
Texte und Informationen: Stadt Ostfildern