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Grünfläche D "Berliner Platz"
Baurechtliche Festsetzungen Grünfläche D „Berliner Platz“
D.1. Öffentliche Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die Grünanlage „Berliner Platz“ als Teil der Platzanlage mit dem ehemaligen Feierabendhaus ist als „öffentliche Grünfläche“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt.
Die öffentliche Grünfläche ist entsprechend ihrer Zweckbestimmung anzulegen, zu pflegen und zu erhalten. Zulässig sind:
- Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen,
- Befestigte und unbefestigte Flächen, Wege- und Platzflächen,
- Anlagen zur gärtnerischen Gestaltung und Platzgestaltung wie Beeteinfassungen, Bänke, Skulpturen, Brunnen, Wasserbecken.
D.2. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) und Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) im Bereich D Grünfläche „Berliner Platz“
D.2.1. Maßnahme M14 - Wege und befestigte Plätze
Wege und befestigte Plätze sind -sofern sie neu angelegt werden- mit wasserdurchlässigen Belägen auszubilden.
D.2.2. Maßnahme M15 - Grünbestand
Die im Teil I (Planurkunde) gekennzeichneten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Für die Gestaltung der Grünfläche und vorhandene Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern, Stauden und Rasen gibt es einen Pflanz- und Pflegeplan, der zu beachten ist. Anpassungen aus gärtnerischen, landespflegerischen und gestalterischen Gründen sind zulässig.
- Plan (Planurkunde)
- Bauplanrechtliche Festsetzungen
- Quartiersbereich A "Alte Kolonie"
- Quartiersbereich B "Neue Kolonie"
- Quartiersbereich C "Ehemaliges Feierabendhaus"
- Grünfläche D "Berliner Platz"
- Örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung)
- Quartiersbereich A "Alte Kolonie"
- Quartiersbereich B "Neue Kolonie"
- Quartiersbereich C "Ehemaliges Feierabendhaus"
- Empfehlungen und Hinweise
- Begründung zum Bebauungsplan
- Anlagen