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Naturschutz
Naturschutz
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
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Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zu Themenbereichen des Naturschutzes:
Landschaftsinformationen
Der nachfolgende Link verweist auf den Kartendienst der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz. In diesem Landschaftsinformationssystem finden Sie Informationen zu folgenden Themengebieten:
- Landschaftsplanung
- Schutzgebiete
- Biotope
- Artennachweise
- Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen
Wenn Sie in den Adressensuchfeld die Postleitzahl "67117" eingeben, können Sie sich die Informationen für die Gemeinde Limburgerhof ansehen.
Landschaftspflege
Ziel des Naturschutzes und Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in Rheinland-Pfalz bevorzugt in Schutzgebieten durchgeführt.
Das Land fördert die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme und durch Kompensationsmaßnahmen. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, in der Regel Landwirte.
Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung ist die zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes. Sie behandelt den Schutz der Biodiversität (Biotop- und Artenschutz) und den Schutz der Landschaft.
Sie ist unverzichtbarer Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms, der regionalen Raumordnungspläne und der Flächennutzungspläne. Damit Planungen, Projekte oder andere Investitionen beschleunigt werden, wird sie bereits im Vorfeld dieser Planungen aufgestellt und ihre Daten und Zielaussagen permanent aktuell gehalten.
Dadurch kann in den Raumordnungsplänen und Bauleitplänen rechtzeitig eine sachgerechte Abwägung der Belange von Biotop- und Artenschutz bzw. des Landschaftsbildes mit anderen Raumansprüchen erfolgen sowie Planungs- und Rechtsicherheit erzielt werden.
Die zuständigen Naturschutzbehörden qualifizieren die Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes dafür nach ihrer Bedeutung und empfehlen der Regionalplanung ggf. diese als Vorbehaltsgebiete oder als Vorranggebiete zu qualifizieren.
Die landesbedeutsamen Ziele werden im Landschaftsprogramm dargestellt, die regionalbedeutsamen in der Landschaftsrahmenplanung und die lokal bedeutsamen in den Landschaftsplänen zu den Flächennutzungsplänen. Rechtsverbindlich wird die Landschaftsplanung erst durch die Integration in die Gesamtplanung.
- Landschaftsplan des Flächennutzungsplanes
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Arten- und Biotopschutz
Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der verschiedenen Arten im Zentrum der Bemühungen.
Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder oder offene Felsbildungen) als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft wie Heiden, Magerrasen, Alleen oder Streuobstbestände im Außenbereich.
Biotopkataster
Die Durchführung des Biotopkatasters/der Biotopkartierung dient der Erfassung geschützter bzw. für den Naturschutz schutzwürdiger Lebensräume. Hierzu gehören sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Wertvolle Biotope sind z. B. Heiden, Magerrasen, Streuobstbestände, artenreiches Grünland, natürliche oder naturnahe Gewässer, Verlandungsbereiche, Altarme; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, Waldgesellschaften als Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie und offene Felsbildungen.
Daten des Biotopkatasters werden für alle Fachanwendungen des Naturschutzes sowie für Planungen und Projekte anderer Fachverwaltungen sowie privater Investoren als wichtige Entscheidungshilfe benötigt. Ergebnisse des Biotopkatasters sind hierfür internetbasiert im Landschaftsinformationssystem RLP unter www.Naturschutz.rlp.de für jedermann einsehbar.
Artenschutz
Die nachfolgenden Listen enthalten die besonderen und streng geschützten sowie weitere in der Gemarkung Limburgerhof vorkommenden Tier- und Pflanzenarten:
- Liste der besonderen und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten in Limburgerhof
- Liste der weiteren in der Gemarkung vorkommenden Tier- und Pflanzenarten
Weitere Informationen zum Arten- und Biotopschutz erhalten Sie im Flächennutzungsplan der Gemeinde:
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Landschaftsschutzgebiete
In Limburgerhof sind nach Naturschutzrecht Landschaftsschutzgebiete und geschütze Flächen nach § 28 LNatSchG vorhanden.
Bezeichnung | Lage in Limburgerhof | Fläche in Limburgerhof (ha) |
Rehbach-Speyerbach | Südlich Schifferstadter Straße, westlich Speyerer Straße | 148,3 |
Pfälzische Rheinauen | Bruchgelände | 134,0 |
Mutterstadt Wald-Eichelgarten | Waldflächen im Nordwesten und Südwesten Limburgerhofs | 82,2 |
In der nachfolgenden Karte des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz erhalten Sie detaillierte Informationen zur Lage der Landschaftsschutzgebiete:
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Wasserschutzgebiete
Der westlich der Bahntrasse gelegene Bereich des Mutterstadter Waldes (Domholz) ist ein Teilbereich eines Wasserschutzgebietes. Der Teil des Schutzgebietes innerhalb der Gemarkung Limburgerhof ist größtenteils als Zone II erfasst. Hier befinden sich drei Tiefbrunnen.
In der nachfolgenden Karte des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz erhalten Sie detaillierte Informationen zum Verlauf des Wasserschutzgebietes:
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Fließgewässer
Die Gemarkung Limburgerhof wird insbesondere im südlichen Bereich von verschiedenen Fließgewässern in Form von Bächen und Gräben durchzogen.
Als Hauptgewässer kann der Rehbach im Süden als Gewässer II. Ordnung genannt werden, während die übrigen Bäche als Gewässer III. Ordnung eingestuft sind.
Bezeichnung | Lage |
Rehbach | Der Rehbach quert die Gemarkung im Süden von West nach Ost, verläuft entlang der B9 in einem künstlich angelegtem Bett, quert östlich der Kläranlage die B9 und verlässt dann die Gemarkung Limburgerhof. |
Ranschgraben | Dem Rehbach fließt von Süden kommend der Ranschgraben zu, wobei sich die Gewässer südwestlich der Rehhütte kreuzen, dann nördlich der Rehhütte parallel verlaufen, bis der Ranschgraben westlich der B9 in den Rehbach mündet. |
Viertelbach | Einen weiteren Zufluss des Rehbachs stellt der Viertelbach dar, welcher von Süd nach Nord mittig durch das Bruchgelände verläuft und als Vorfluter für die zahlreichen Entwässerungsgräben des Bruches dient. Südlich des Rheingönheimer Kreuzes quert der Viertelbach die B9, um außerhalb der Gemarkung Limburgerhof in den Rehbach zu entwässern. |
Hungergraben | Der Hungergraben kommt aus Richtung Schifferstadt und durchfließt die Gemarkung Limburgerhof südlich der Landwirtschaftlichen Versuchsstation von West nach Ost. Bei der Speyerer Straße verläuft er ein kurzes Stück nach Süden und fließt bei der Rehhütte im Bereich der Mühle dem Ranschgraben zu. |
Böhlgraben | Westlich der Ortslage durchfließt der durchfließt der Böhlgraben den südlichen Bereich des Mutterstadter Waldes. |
Floßgraben/ Floßbach | Entlang der westlichen Gemarkungsgrenze verläuft der Floßgraben/Floßbach, der jedoch nach Norden entwässert und erst bei Lambsheim in die Isenach mündet. Als Floßgraben ist der Abschnitt zwischen Rehbach und Hungergraben entlang der westlichen Gemarkungsgrenze definiert. Dieser fließt in westliche Richtung durch das Gelände des Golfplatzes. Der Floßbach verläuft in nordwestliche Richtung entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Bahnlinie und Mutterstadter Gemarkung innerhalb des Mutterstadter Waldes entlang der als "schützenswertes Gebiet" ausgewiesenen Fläche der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz. |
Neugraben | Im Nordwesten der Gemarkung besteht der Neugraben, welcher als kleiner, nur temporär wasserführender Graben ausgebildet ist. |
In der nachfolgenden Karte des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz erhalten Sie detaillierte Informationen zum Verlauf der Fließgewässer:
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